Weitere Abschussverordnung für Wolf im Unterland

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Westendorf im Bezirk Kitzbühel wurde vergangenen Dienstag eine Norikerstute verletzt aufgefunden. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese wurde heute, Freitag, kundgemacht und tritt mit Montag, 16. September in Kraft. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.

Nach einem Rissereignis mit zwei toten und zwei verletzten Rindern im Gemeindegebiet von Kirchberg i. T. hatte die Tiroler Landesregierung in diesem Gebiet bereits im Juli eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese tritt mit Ablauf des 15. September außer Kraft. Ende August wurde zudem ein verletztes Rind im Gemeindegebiet von Kirchdorf i. T. aufgefunden, welches aufgrund der Schwere der Verletzungen notgetötet werden musste. Die Abschussverordnung für einen Schadwolf, welche daraufhin durch die Tiroler Landesregierung erlassen wurde, bleibt noch bis Ablauf des 25. Oktober aufrecht.

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AUTORRed. JS
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