Ein 150-teiliges Bausteinset für Kinder um 5,06 Euro, ein Sommerkleid um 3,77 Euro, Herren-Joggingschuhe um 7,98 Euro – auf den neuen Onlineplattformen werden Schnäppchenjäger rasch fündig. Entsprechend schnell wächst der globale Onlinehandel. Der größte Umsatzanteil dabei entfällt heute schon auf China. Laut Prognose der Datenplattform Statista wird das Reich der Mitte heuer voraussichtlich Umsätze in Höhe von über einer Billion US-Dollar im Onlinehandel erzielen. Manche Händler nutzen dabei rechtliche Schlupflöcher gezielt aus und unterwandern Standards zu Produktsicherheit und Umweltauflagen. Wie dieser Problematik begegnet werden kann, stand im Zentrum der Diskussionsveranstaltung „Wettbewerb in Schieflage“ am 24. Juni in der Bundeshauptstadt Wien.

Auftrag an die Politik

Hans Mayrhofer, Generalsekretär des Ökosozialen Forums, wies auf die Bedeutung eines fairen Wettbewerbs als Grundpfeiler einer Ökosozialen Marktwirtschaft hin: „Ein Markt kann nur funktionieren, wenn die gleichen Spielregeln für alle gelten. Kostenwahrheit und Verursacherprinzip sind dabei die elementaren Bausteine.“ Dies sei derzeit nicht der Fall, so Mayrhofer und ergänzt: „Deshalb hat die Politik hier einen klaren Handlungsauftrag.“

Der Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, Rainer Trefelik, forderte indes mehr Kontrollen und Kostenwahrheit: „Es kann nicht sein, dass ein Paket von Wien nach Amstetten mehr kostet als von Shenzhen nach Wien mit dem Flugzeug.“ Start-up-Experte Werner Wutscher forderte rasche Maßnahmen, um einen fairen Wettbewerb zu sichern: „Für den Onlinehandel sind gleiche Wettbewerbsbedingungen essenziell – unsere Händler müssen die geltenden EU-Standards im Bereich Soziales und Umwelt einhalten und geraten durch Dumpingprodukte, die im Wege von internationalen Onlinehändlern nach Österreich kommen, immer mehr unter Druck.“ Auch Wutscher sieht hier die Politik gefordert, Maßnahmen zu ergreifen.

Eine solche könnte etwa die Zollfreiheit betreffen. Andrea Reuter, Bereichsleiterin im Zollamt Österreich, ließ mit einer Forderung aufhorchen: „Das Finanzministerium setzt sich für ein Vorziehen der E-Commerce-Regelungen im Rahmen der geplanten Zollreform der EU ein. Insbesondere soll der beabsichtigte Entfall der Zollfreiheit für Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro schon vor 2028 erfolgen. Außerdem sollen durch eine umfassende Modernisierung, die unter anderem die Einführung einer EU-Zolldatenplattform, eine verstärkte Regulierung von E-Commerce-Plattformen und die Einführung einer EU-Zollbehörde vorsieht, der europäische Binnenmarkt und der faire Handel geschützt sowie gleiche Spielregeln für alle geschaffen werden.“ Ebenso forderte ARA-Prokurist Reinhard Pinter eine Anpassung der Regelungen: „Die Onlineplattformen müssen in die Pflicht genommen werden und es bedarf einfacher sowie leicht überprüfbarer Regelungen.“ Gesetzliche Anforderungen (ohne erkennbaren Nutzen) wie  eine beglaubigte Vollmacht seien „grundlegend zu überdenken“. Pinter brachte die Problematik auf den Punkt: „Derzeit sind die Braven die Dummen und wir sind die Dummen“.

Konsumenten in der Pflicht

Christian Holzer, Leiter der Sektion „Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ im Klimaministerium ortete demgegenüber weniger einen Anpassungsbedarf bei den Vorgaben für den Onlinehandel als bei der Marktüberwachung: „Der Onlinehandel unterliegt speziell im Abfall- und Produktrecht generell denselben Vorgaben wie der stationäre Handel. Neben verstärkter Marktüberwachung und der verwaltungsrechtlichen Durchsetzung entsprechender Pflichten bedarf es insbesondere auf europäischer Ebene einer Weiterentwicklung von Produktvorgaben sowie von Herstellerverpflichtungen.“ Holzer nahm auch die Konsumenten in die Pflicht. „Es geht nicht, dass Herr oder Frau Österreicher drei paar Schuhe bestellt, um zu sehen, ob Größe 42,5 oder 43 oder 43,5 besser passt und dann alle oder zumindest zwei davon wieder zurückschickt.“

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AUTORRed. CW
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