Für Erziehungsberechtigte stellt sich insbesondere jetzt in den Ferien immer wieder die Frage: Wie lange darf ich mein Kind alleine zu Hause lassen, kann ich es schon ohne Begleitung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren lassen und was passiert, wenn dann doch einmal etwas passiert?
Grundsätzlich haben Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind. Diese Pflicht beginnt mit der Geburt eines Kindes und endet mit dessen Volljährigkeit, somit mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Aufsichtspflicht nimmt allerdings mit steigendem Alter des Kindes sukzessive ab. Laut dieser Pflicht sind Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie sich selbst und auch keinen Dritten Schäden zufügen, aber auch, dass den Kindern kein Schaden von Dritten zugefügt wird. Aufsichtspflicht betrifft aber nicht nur die Eltern, sondern jede Person, die mit der Aufsicht des Kindes oder der Kinder betraut wird. Dazu gehören Lehrpersonen, Babysitter oder auch Außenstehende, die z. B. als Passanten Zeuge einer gefährlichen Situation sind und gegebenenfalls helfen könnten.
Allein zu Hause
Wie umfassend ein Kind beaufsichtigt werden muss, hängt vom Alter und der persönlichen Reife des Kindes ab. Bis zum dritten Lebensjahr sollten Kinder ständig beaufsichtigt werden, bis zum sechsten Lebensjahr sollte zumindest Blick- oder Hörkontakt bestehen bzw. alle 15 bis 20 Minuten nachgesehen werden. Volksschulkinder dürfen dann schon ein bis zwei Stunden alleine gelassen werden, während man z. B. einen Einkauf erledigt. Vorab sollte man aber mit dem Kind abklären, ob es sich zutraut, für eine gewisse Zeit allein zu Hause zu sein. Außerdem gilt es, gewisse Regeln zu vereinbaren. Dazu gehört, dass das Kind die Zeit allein daheim evtl. damit verbringt, einen Film zu schauen, es sollte auf keinen Fall die Haustür öffnen und auch nicht den Herd bedienen. Damit das Kind eine Orientierung hat, gilt es vorab zu vereinbaren, wie lange man unterwegs sein wird. Außerdem gibt es dem Kind Sicherheit, wenn man während der gesamten Zeit telefonisch erreichbar ist.
Allein unterwegs
Kindergartenkinder müssen von Eltern in den Kindergarten gebracht und auch wieder abgeholt werden. Mit dem Start ins Schulleben dürfen Kinder alleine den Schulweg bestreitet. Auch hier sollten Eltern abwägen, ob das Kind dafür schon die nötige Reife hat. Kinder unterschätzen oft noch die Gefahren des Straßenverkehrs, deshalb sollte der Schulweg auf jeden Fall geübt werden, wobei Eltern ganz deutlich auf besondere Gefahrenstellen hinweisen müssen. Das Fahren mit einem Roller ist erst ab acht Jahren, das Fahren mit dem Fahrrad mit zehn Jahren und nach erfolgreich abgelegter Fahrradprüfung erlaubt. Allein mit den Öffis fahren dürfen Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
Es gibt also einige Regelungen bzw. Altersbeschränkungen, welche die Aufsichtspflicht betreffen, vieles liegt aber im Ermessen der Eltern. Generell gilt, je jünger und unvernünftiger das Kind ist, umso mehr muss es beaufsichtigt werden. Außerdem gibt es Kinder, die weniger Selbstbewusstsein haben und nicht gern allein sind, darauf sollte unbedingt Rücksicht genommen werden. In dem Fall kann man sich langsam herantasten, wodurch das Kind positive Erfahrungen mit dem Alleinsein macht und sich immer mehr zutraut.
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- Kind Auf Einem Fahrrad Biegt In Eine Richtung Ab: Joerch – stock.adobe.com