Auch wenn die Frühlingsmonate in Österreich bisher feucht verliefen, die nächste Trockenheit kommt sicher. Mit einer Bewässerung kann die Ernte
abgesichert werden.
Gleich zweimal hat das ÖKL vergangene Woche zu spannenden Veranstaltungen zum Thema Wassermanagement und Bewässerungstechnik eingeladen. Denn der Themenkomplex ist so vielfältig, dass es Zeit und einige Experten braucht, um ihn von allen Seiten zu beleuchten.
Klar ist unter den Wissenschaftlern die Ausgangslage. Die Verbrennung von fossilen Energiequellen treibt die Gehalte des Treibhausgases CO2 und damit die Temperaturen nach oben. Das bedeutet stärkere Verdunstung und bei gleichbleibenden Niederschlägen mehr Trockenstress für die Pflanzen. Gleichzeitig treten stabile Wetterlagen in unserer geografischen Breite häufiger auf. Diese können dann im Zusammenhang mit Tiefdruckgebieten sowie wärmeren und feuchteren Luftmassen – je höher die Temperatur ist, desto mehr Wasserdampf kann die Luft aufnehmen – auch zu extremen Niederschlägen führen. Letztere werden durch Bodenversiegelung und andere menschliche Eingriffe in ihrer Wirkung verstärkt.
„Der Klimawandel hat zwei Gesichter, das eine ist die Dürre, das andere sind die Überschwemmungen“, drückte es Meteorologe Andreas Jäger beim ÖKL-Kolloquium aus. Der Ackerbau wird sich daran so gut wie möglich anpassen müssen. Möglich wird das durch eine breite Palette an Maßnahmen. Sie reichen von der klima- und standortangepassten Bodenbearbeitung (reduzierte Bodenbearbeitung), Vermeidung von Bodenverdichtungen, Mulchabdeckungen, Humusaufbau sowie Sortenwahl über den passenden Zeitpunkt der Saat bis hin zur Bewässerung.
Für letztere müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: Bewässerungsbedürftigkeit (wie viel mm mehr braucht die Kultur), Bewässerungswürdigkeit (Kosten versus Mehrertrag, Fördermöglichkeiten nutzen!) und Bewässerungsmöglichkeit (Wassermenge, -qualität und -recht). „Erst nachdem alle drei Punkte positiv sind, macht eine Beregnung Sinn“, so Thomas Kern von der LK Niederösterreich.
Laut Wasserrechtsgesetz bedarf jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Oberflächengewässer eine Bewilligung (abgesehen von privaten Tagwässern unter bestimmten Voraussetzungen). Ebenso ist eine Entnahme von Grundwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung grundsätzlich bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bearbeitung der Eingabe ist die Bezirkshauptmannschaft (bzw. das Magistratsamt). Eine Bewilligung darf bei Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke für maximal 25 Jahre erteilt werden.
Zur Bewässerung von Feldern können verschiedene Verfahren eingesetzt werden. Grundsätzlich wird in Beregnung und Tropfbewässerung unterteilt. Diese lassen sich dann noch weiter gruppieren, etwa die Beregnungsanlagen in ortsfeste, teilortsfeste und
bewegliche. Auch nach Wassernutzungseffizienz, Druckanforderung, Bewässerungsgeschwindigkeit etc. können die Bewässerungsmethoden unterteilt werden. So hat die Unterflur-Tropfbewässerung die beste Wassernutzungseffizienz und Trommelsysteme mit Weitstrahlregnern hohe Verluste durch Wind. Eine Patentlösung für alle Betriebe gibt es nicht. Die passende Technik hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie Schlaggrößen und -formen, Topografie, der Kultur, die zur Verfügung stehende Wassermenge etc.
Tipp zum Vertiefen
• Das ÖKL hat 2022 das Merkblatt Nr. 113 „Bewässerungstechnik“ herausgegeben. Es gibt auf 24 Seiten einen kompakten Überblick zu rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich, unter welchen Umständen eine Anlage zielführend ist und welche Systeme zur Verfügung stehen. Infos/Bestellung (Preis: 12 Euro): oekl.at/publikationen/merkblaetter/mb113
• Erst vor Kurzem ist das Beratungsblatt „Technik in der Feldbewässerung – Systemvergleich“ von ALB Bayern, DLG und KTBL erschienen. Es steht gratis zum Download bereit.
- Bildquellen -
- Bildschirmfoto 2024 06 25 Um 10.11.18: agrarfoto.com; BZ/Stockinger (2)