Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig lässt mit einem “Impulsprogramm” für die Landwirtschaft aufhorchen. Für die Jahre 2024 bis 2027 sollen insgesamt 360 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Die ÖPUL- und AZ-Prämien sollen um 8 Prozent erhöht werden und bei der Ausgleichszulage wird es ein Top-up für Bergbauernbetriebe mit hohen Erschwernisstufen geben. Auch wird die Obergrenze der anrechenbaren Kosten bei der Investitionsförderung von 400.000 auf 500.000 Euro angehoben.
Der Minister argumentierte die Mittelaufstockung um rund 8 Prozent, welche es so noch in keinem EU-Mitgliedstaat gibt, mit steigenden Betriebsmittelkosten, Inflation, volatiler Marktpreisen und den zunehmenden Extremwetterbedingungen. “Damit honorieren wir die Leistungen unserer bäuerlichen Familienbetriebe für Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit”, so Totschnig.
Norbert Totschnig: “Mit dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft ist Österreich europaweit Vorreiter, das ist bis dato in der EU einzigartig.”
Bund und Länder finanzieren Inflationsanpassung
Während im Agrarland Deutschland das Agrarbudget massiv eingekürzt wird, hat Österreich bei den Bauern noch die Spendierhosen an. Das Landwirtschaftsministerium (BML) hat sich am 31. Oktober gemeinsam mit den neun Bundesländern dazu entschlossen, jährlich zusätzliche 90 Mio. Euro für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Wie im Landwirtschaftsgesetz vorgesehen, kommen 36 Mio. Euro pro Jahr aus Landesmitteln, 54 Mio. Euro steuert das BML bei.
Das Geld wird für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) sowie die Investitionsförderung eingesetzt. Für ÖPUL und AZ sollen die Mittel für die Maßnahmenjahre 2024 bis 2027 ausbezahlt werden. Die Mittel für die Investitionsförderung stehen ebenfalls ab 2024 zur Verfügung. Für ab 2024 gestellte Anträge soll es eine höhere Obergrenze für bestimmte anrechenbare Klimaschutz- und Tierwohlkosten geben. Die Aufstockung bedarf einer Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans und muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden, heißt es in der Aussendung des BML.
ÖPUL-Prämien steigen im Schnitt um 8 Prozent
Ab 2024 werden Umweltleistungen im ÖPUL mit 191 Mio. Euro zusätzlich honoriert. Dazu sollen alle ÖPUL-Prämien um durchschnittlich 8 Prozent angehoben werden. 40 Mio. Euro stehen für gezielte, neue Maßnahmen im Umwelt- und Klimabereich zur Verfügung. Details gibt es dazu aktuell noch nicht.
Auch bei der Bergbauernförderung stehen künftig zusätzliche 105 Mio. Euro für benachteiligte und Berggebiete zur Verfügung. Die Prämien für die Ausgleichszulage (AZ) werden um 8 Prozent angehoben, zudem ist ein zusätzliches Top-up für die Erschwernisgruppen 3 und 4 vorgesehen:
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- rund 14 Euro/ha mehr für die Erschwernisgruppen 0-2
- rund 33 Euro/ha mehr für Erschwernisgruppen 3 und 4
Schwelle bei Invest-Förderung von 400.000 auf 500.000 Euro angehoben
All jenen, die am Hof investieren wollen, könnte die Anhebung der Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement von 400.000 auf 500.000 Euro zugutekommen. Darunter fallen etwa Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung, wie beispielsweise die bodennahe Gülleausbringung, Multiphasenfütterung, effiziente Bewässerung oder die Kühlung in Ställen. Auch gilt die bald höhere Förderschwelle für Investitionen in tierfreundliche Haltungssysteme, also in Tierwohlställe.
Das BML stellt “Beispielbetriebe” zur Verfügung
Ein ÖPUL-Betrieb mit 20 ha Fläche und rund 120 Euro/ha ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 200 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
Ein ÖPUL-Betrieb im Berggebiet mit 20 ha Fläche, rund 250 Euro/ha ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 700 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb mit 24 ha Fläche und 250 Euro/ha ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 500 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb im benachteiligten Gebiet mit 24 ha, 350 Euro/ha ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 1.000 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
Je nach Investitionsvorhaben im Stallbereich erhält ein landwirtschaftlicher Betrieb bis zu 40.000 Euro mehr Zuschuss.