Die Trilog-Verhandlungen für das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament sollen anders als erwartet schon morgen, Mittwoch, starten.
Dies hat der Vorsitzende des federführenden Umweltausschusses, Pascal Canfin, zu Wochenbeginn via Twitter bekanntgegeben. Unmittelbar nach der knappen Verabschiedung einer Verhandlungsposition des Europaparlaments war zunächst noch davon ausgegangen worden, dass die wohl kontrovers verlaufenden Gespräche erst nach der Sommerpause beginnen werden.
Beteiligten Kreisen zufolge ist allerdings nicht mit schnellen Ergebnissen zu rechnen. Üblicherweise werden bei den ersten Treffen zunächst ein Zeitplan und besonders strittige Punkte festgeschrieben. Ob es noch vor der Wahl für ein neues EU-Parlament im Juni kommenden Jahres eine politische Einigung über das kontrovers diskutierte Gesetz geben wird, ist aktuell mehr als fraglich, berichtet Agra-Europe.
Das Europaparlament steht mit einem leichten Überhang der Abgeordneten-Stimmen hinter der Forderung der Brüsseler Kommission, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen. Jedoch soll es nach dem Willen des Europaparlaments im Zuge des NRL zu keiner Ausweisung neuer Schutzgebiete in der Europäischen Union kommen.
Überdies wird gefordert, dass das NRL erst dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Kommission Daten über die erforderlichen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit vorgelegt hat. Dies hatte unter anderem die Europäische Volkspartei (EVP) gefordert, die das Gesetz im Straßburger Plenum eigentlich zu Fall bringen wollte.
Der von der Kommission im vorigen Jahr vorgelegte NRL-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 Prozent der EU-Agrarflächen mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden sollen. Dies bedeute laut der Brüsseler Behörde aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung. Von der Kommission wurde mehrfach betont, dass es sich hierbei zunächst um „einen Richtwert“ handle, um die von den Mitgliedstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten. Als gesetzliche Zielmarke verankert werden solle der Wert nicht.
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