Die Tatsache, dass erstere trotz bereits bestehender und bezahlter Anschlussleistung für Strombezug den PV-Anlagenbetreibern eine Gebühr berechneten, stieß den Betroffenen sauer auf. Zwar hatte ein von PV-Austria in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass die Verrechnung nicht rechtmäßig sei, die heimischen Stromanbieter hielten jedoch mit einem eigenen Gutachten dagegen. Die Flughafen Wien AG, seit vorigem Jahr Betreiber einer der größten Photovoltaik- Anlagen im Land, weigerte sich indes kurzerhand, die geforderte Gebühr für ihre 24-Megawatt-Peak- Anlage zu bezahlen. Der betroffene Stromversorger klagte diese daraufhin beim Handelsgericht Wien ein.
Urteil nicht rechtskräftig
Doch der zuständige Richter befand, dass die Doppelverrechnung von Zutrittsgebühren unzulässig sei. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Transparenz“, zeigt sich Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PV-Austria, erfreut. Noch ist die erstinstanzliche Entscheidung nicht rechtskräftig. Ob der Kläger dagegen Berufung einlegt, ist ebenfalls nicht bekannt. Zwei weitere Fälle zu den umstrittenen Netzzutrittsgebühren haben die zuständigen Landesgerichte noch in Arbeit.
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- Montage PV-Anlage: MARINA LOHRBACH - STOCK.ADOBE.COM