Behördliches Beizversagen beim Ölkürbis

In der Steiermark sind 80 Prozent der Kürbisflächen geschädigt. Die Ursache liegt mit großer Wahrscheinlichkeit im Zusammenwirken einer erstmalig verwendeten Beize mit ungünstiger Witterung. Laut Kronenzeitung wollen betroffene Bauern eine Sammelklage erheben. Die Saatgutwirtschaft betont demgegenüber, dass sie selbst Geschädigter der aktuellen Situation sei.

Die Captan-Saatgutbeize führte auf tausenden Hektar zu Aufgangsproblemen beim Ölkürbis.

Der Anbau von Ölkürbis leidet heuer unter enormen Aufgangsschäden. Betroffen sind vor allem die Anbauflächen in der Steiermark und in Niederösterreich. Laut einer in der Steiermark eingerichteten „Taskforce Ölkürbis“ sind alleine in der Grünen Mark 2.500 von 8.800 ha Anbaufläche ein Totalausfall und müssen umgebrochen werden. Weitere rund 4.000 ha sind ebenfalls geschädigt, nur 1.700 ha (rund 20 %) sind in einem zufriedenstellenden Zustand. Als Ursache der Ausfälle gilt eine erstmals verwendete Beize, die zwar eine offizielle Zulassung hat, unter den widrigen Witterungsbedingungen aber keimhemmend wirkte.

EuGH-Urteil untersagte Notfallzulassung

Saatgut Austria, der Dachverband der heimischen Saatgutwirtschaft, sieht ebenfalls die langanhaltende nass-kalte Witterung im Frühjahr im Zusammenwirken mit dem Beizmittel als Schadensursache. Was die Beize betreffe, durfte man aufgrund behördlicher Vorgaben den bisher verwendeten Wirkstoff Metalaxyl-M nicht mehr verwenden. Zwar habe man, wie schon im Vorjahr, fristgerecht einen Antrag auf Notfallzulassung eingereicht, dieser wurde behördlich jedoch abschlägig beschieden, stellt Saatgut Austria in einer Aussendung fest. Begründet habe die heimische Zulassungsstelle die Ablehnung des Antrags mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im vergangenen Jänner Notfallzulassungen dieser Art untersagt hat.

Der damit verbundene Wechsel des Beizmittels ist nun die Hauptursache der Schäden beim Aufgang. Denn als Ersatz für den bisher verwendeten Wirkstoff verblieb einzig der Wirkstoff Captan. Dieser wurde zwar schon bereits vor mehr als 30 Jahren in Kombination mit anderen Wirkstoffen verwendet, bot aber unter den diesjährigen, enorm widrigen Verhältnissen keinen ausreichenden Schutz, obwohl das ausgelieferte Saatgut den Normen entsprach, heißt es seitens Saatgut Austria.

Vor den negativen Folgen des EuGH-Entscheids für die gesamte Wertschöpfungskette – von der Züchtung über die landwirtschaftlichen Betriebe bis hin zu den Ölmühlen – habe die Saatgutwirtschaft bereits im März 2023 gewarnt. Dem Ölkürbisanbau drohe damit dasselbe Schicksal wie dem Raps- und Zuckerrübenanbau: Rückgang der Anbaufläche und Wegfall der Kultur aus der Fruchtfolge, enormer wirtschaftlicher Schaden für die gesamte Wertschöpfungskette, Betriebsschließungen sowie eine zunehmende Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland.

Beize muss wieder zugelassen werden

Seitens der Taskforce Ölkürbis will man nun folgende weitere Schritte zur Absicherung des Ölkürbisanbaus setzen:
• Das bewährte bisherige Beizmittel muss 2024 wieder zu Verfügung stehen. Hier muss die EU rasch handeln, damit der Ölkürbisanbau langfristig gerettet werden kann.
• Die Saatgutzüchtung und Saatgutwirtschaft wünscht sich eine finanzielle Unterstützung bei der Entwicklung alternativer Beizformen. Vielversprechend ist ein Projekt, bei dem die ungeschützten Ölkürbissamen einen innovativen biotauglichen Schutzmantel erhalten.
• Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung SUR (Sustainable Use Regulations) muss unter Einbindung von Praktikern umgestaltet werden. Der derzeitige Entwurf der Verordnung beinhalte unerfüllbare Vorgaben zur pauschalen Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, völlig überbordende Dokumentationspflichten beim Integrierten Pflanzenschutz sowie ein Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten.

- Bildquellen -

  • 2324 W Oelkuerbis Lueckig: agrarfoto.com
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AUTORH.M.
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