Die in den vergangenen Wochen unerwartet hohen wie andauernden Niederschläge machten vielerorts die Böden unbefahrbar. Die ungewöhnliche Kälte seit April verzögerte zudem oftmals einen fristgerecht geplanten Anbau. Sofern es deshalb witterungsbedingt zu geringfügigen Überschreitungen der ÖPUL-Frist zur Anlage von Begrünung oder Neuansaat von Biodiversitätsflächen bis spätestens am 15. Mai gekommen ist, wird dies von der Agrarmarkt Austria (AMA) heuer nicht als Verstoß bewertet. Es braucht dazu aber die „Glaubhaftmachung einer vorausschauenden Bewirtschaftung“ bei einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle. Voraussetzung dafür ist laut AMA, dass der Anbau zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt wird. Entsprechende Belege, etwa Fotos, sind am Betrieb aufzubewahren, um diesen Umstand nachweisen zu können. Es ist auch keine einzelbetriebliche Meldung an die AMA erforderlich. Witterungsbedingte Abweichung von der Anlagefrist 15. Mai werden bei folgenden Maßnahmen im Österreichischen Umweltprogramm ÖPUL 2023 toleriert:
- Neuansaat von Biodiversitätsflächen auf Acker bei „Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung“ und „Biologischer Wirtschaftsweise“;
- Begrünte Abflusswege bei „Erosionsschutz Acker“;
- Begrünung bei Rodung nach dem 15. September 2022 „Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen“;
- Winterharte Begrünungsmischung bei der Option Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen im Rahmen von „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“.
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