Laut Verordnung des Gesundheitsministers besteht ab Samstat, 22. April 2023, bundesweit kein „stark erhöhtes“ Geflügelpest-Risiko. Damit ist ab diesem Tag auch die Stallpflicht aufgehoben. Allerdings gilt für das gesamte Bundesgebiet weiterhin ein „erhöhtes“ Geflügel-Pestrisiko, was das Einhalten bestimmter Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich macht.
Begründet ist das Ende der Stallpflicht durch die Ruhe an der Seuchenfront. In den vergangenen Wochen gab es keine Ausbrüche der Geflügelpest. Der Rückgang ist auf die wärmere Jahreszeit zurückzuführen sowie auch auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Da jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefährdungslage besteht, wird das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko eingestuft, wodurch folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind:
• Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel (direkter und indirekter Kontakt muss ausgeschlossen werden).
• Das Geflügel ist durch angebrachte Netze, Dächer, Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen oder
• Die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt nur im Stall oder unter einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert.
• Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
• Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
• in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko sind jedenfalls folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
-> Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
-> Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
-> Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.
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- 2317 W Stallpflicht Gefluegel: agrarfoto.com