Jagdverband unterstützt bei Fragen zur Wolfs-Verordnung

Schnelleres und effizienteres Eingreifen bei Problemwölfen

Mit der Novelle zur Wolfverordnung, die am 3. April in Kraft getreten ist, können Jägerinnen und Jäger nun rascher auf Problemwölfe reagieren. Darin wird unter anderem ein ganz klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden können.

Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefinierten Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf während der Aktivitätszeit des Menschen in Siedlungen auf unter 100 Meter an Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche anthropogene Futterquellen (beispielsweise Kompost/Bio-Müll) in einer Entfernung von unter 100 Metern zu einer Siedlung aufsucht. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sachgerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet. Dann dürfen von den jeweiligen Jägern Warnschüssen abgegeben werden.

Entnahmen, also der Abschuss durch den jeweiligen Jäger, sind binnen vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder unprovoziert aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein oder mehrere Wölfe mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwinden und darin gehaltene Nutztiere töten. Alle gesetzten Maßnahmen müssen natürlich unverzüglich dokumentiert und der Behörde gemeldet werden.
Für Fragen zur Umsetzung und Anwendung steht der NÖ Landesjagdverband gerne zur Verfügung. Auf der Homepage finden sich zudem Checklisten und Meldeformulare.

Mehr Infos:

  • Am 3.4.2023 tritt nun die „Verordnung betreffend vorübergehender Ausnahmen von Verboten nach dem NÖ Jagdgesetz 1974 in Bezug auf nicht jagdbares Haarwild“ ( 2. Wolf-Verordnung) in Kraft: www.ris.bka.gv.at
  • Eine Übersicht über die in der 1. Wolf-VO enthaltenen Verhaltensweisen aufgrund derer eine Vertreibung, Vergrämung, oder Entnahme stattfinden kann, sowie eine Übersicht über die zu erfolgenden Meldungen und Dokumentationen: www.noejagdverband.at
  • Das Kontaktformular Wolf, mit welchem Sichtungen oder problematisches Verhalten gemeldet werden können: www.noejagdverband.at
  • Das Meldeformular Wolf, mit welchem eine erfolgte Vertreibung, Vergrämung oder Entnahme an die zuständige Bezirkshauptmannschaft/Magistrat zu melden ist: www.noejagdverband.at

- Bildquellen -

  • Wolf: stock.adobe.com-Ronny
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AUTORRed. DL
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