Landwirte mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche müssen im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen – Greening) ökologische Vorrangflächen im Ausmaß von fünf Prozent vorweisen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Landwirte neben Grünbrachen oder Zwischenfrüchten Eiweißpflanzen wie Soja- und Ackerbohnen für die Erfüllung des Greenings in ihre Fruchtfolge aufgenommen haben. So säten im vergangenen Jahr die österreichischen Landwirte 50.000 Hektar Sojabohne aus. Im diesem Jahr sind die Anbauzahlen bei Soja weiter gestiegen. Allein in Oberösterreich werden 2017 rund 17.000 Hektar Sojabohne kultiviert. Dies bietet für die heimische Landwirtschaft die Möglichkeit, den Import von gentechnisch veränderten eiweißhältigen Futtermitteln aus Übersee zumindest ansatzweise zu reduzieren.
Verbot gilt ab 2018
Allerdings gilt ab Jahresbeginn 2018 ein Verbot der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen. Die heimische Agrarpolitik hat sich zwar vehement gegen diese von der EU-Kommission vorgeschlagene Einschränkung ausgesprochen, im EU-Parlament wurde jedoch die für ein Veto notwendige qualifizierte Mehrheit verfehlt. Somit ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen ab 2018 nicht mehr zulässig.
In der Praxis wird sich das auf den Anbau von Eiweißpflanzen (vorrangig Soja, aber auch Ackerbohnen und Erbsen) als ökologische Vorrangflächen auswirken. Speziell Soja wurde in größerem Ausmaß als “ÖVF” gemeldet (rund 15.000 ha Eiweißpflanzen, davon rund 2/3 Soja). Kein Herbizideinsatz ist – speziell in feuchteren Anbaulagen – problematisch.
Das Risiko für starke Verunkrautung und damit verbundenen Abreife- und Ernteproblemen wird zunehmen.
Betriebe, welche bisher auf Eiweißpflanzen gesetzt haben, können andere Maßnahmen zur Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung auswählen. Diese sind jährlich neu und frei wählbar. Am wahrscheinlichsten werden anstelle von Eiweißpflanzen nunmehr Brachen (1:1 – Anrechnung) oder Greening-Begrünungen (Faktor 0,3) angemeldet werden.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass bei Eiweißpflanzen außerhalb des Greenings der Einsatz gesetzlich zulässiger Pflanzenschutzmittel weiterhin möglich ist. Ohne Pflanzenschutz ist der Anbau von Acker- und Sojabohne für viele Landwirte nicht denkbar, aber wenn man sich in der biologischen Landwirtschaft umsieht, durchaus machbar!
Sojabohne: Vor der Saat Bekämpfung beginnen
Der Unkrautbekämpfung kommt beim Sojaanbau eine große Bedeutung zu. Die Verunkrautungsgefahr ist aufgrund der langsamen Jugendentwicklung und der schlechten Bodenbedeckung der Pflanzen sehr hoch. Weiters neigt Soja nach dem Abfallen der Blätter zur Spätverunkrautung. In der Praxis haben sich heute chemische Vor- und Nachauflaufbehandlungen durchgesetzt.
Aber auch die mechanische Unkrautbekämpfung hat beim Soja viel Potenzial und beginnt wie bei der Ackerbohne bereits vor der Saat. Mit einer zusätzlichen Bodenbearbeitung, bei-
spielswiese mit einer Egge, kann vor dem Anbau der Kultur vorweg einiges an Unkraut mechanisch beseitigt werden. Wird Soja als Reihenkultur gesät, ist die Unkrautregulierung mittels Fingerhacke möglich. Dafür gibt es speziell angefertigte Hackgeräte für Soja. Mit etwas Erfindergeist könnte aber auch das alte Mais-Hackgerät für Soja adaptiert werden. Die Hacke bewirkt außerdem eine Durchlüftung des Bodens, welche einen positiven Effekt auf die Entwicklung der Knöllchenbakterien hat. Zudem kann ein Hackstriegel eingesetzt werden. Die besten Ergebnisse werden in Kombination mit einer Reihenhacke erzielt. Vor dem Auflaufen empfiehlt es sich bei entsprechender Saattiefe von drei bis vier Zentimeter blind zu striegeln und die auflaufenden Unkräuter abzutöten.
Ackerbohne: Striegeln
Ackerbohnen haben wie Soja eine langsame Jugendentwicklung und sind gerade in dieser Phase durch Unkraut gefährdet. Haben sich die Pflanzen entsprechend entwickelt, bilden sie einen dichten Bestand aus, welcher wenig anfällig gegenüber Verunkrautung ist. Im Anbau hat sich heutzutage ein einmaliger Herbizideinsatz im Vorauflauf und unter Umständen eine Fungizid- und Insektizidbehandlung zur Absicherung der Erträge durchgesetzt. Baut man Ackerbohnen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an, muss in der Jugendphase der Grundstein für einen unkrautfreien Bestand gelegt werden.
Da die Keimung relativ lange dauert, bleibt viel Zeit um den Bestand blind zu striegeln. Dabei werden Unkräuter in der Keimphase abgetötet. Wichtig dabei ist eine trockene Witterung nach dem Striegeleinsatz. Sind die Ackerbohnen aufgelaufen, kann bis zur Entwicklung des dritten Blattes/Reihenschluss gestriegelt werden. Dabei empfiehlt sich der Striegeleinsatz am Nachmittag bis Abend, wenn die Pflanzen elastischer sind und dadurch weniger Verletzungen entstehen. Werden Ackerbohnen nicht flächig sondern in Reihen gebaut, würde sich auch die mechanische Unkrautbekämpfung mit einer Hacke in Kombination mit einem Striegel anbieten.
Zu Artikel Teil II: Details zum Soja- und Ackerbohnenanbau
Hintergrund: Ökologische Vorrangflächen –
Brache und andere Möglichkeiten
Werden mehr als 15 Hektar Ackerfläche bewirtschaftet, müssen fünf Prozent ökologische Vorrangflächen im Mehrfachantrag ausgewiesen werden. Der Landwirt kann zwischen verschiedenen Optionen mit unterschiedlicher Wertigkeit wählen:
■ Grünbrachen (Faktor 1, bedeutet 1. Hektar Grünbrache wird als 1. Hektar angerechnet)
■ Anbau stickstoffbindender Pflanzen (Faktor 0,7; bedeutet 1 Hektar Soja, Ackerbohne, Klee, … wird als 0,7 Hektar angerechnet)
■ Zwischenfrüchte (Faktor 0,3; Achtung: nicht als ÖPUL-Maßnahme Begrünung förderbar)
■ Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Faktor 0,3)
■ Im Rahmen von CC geschützte Landschaftselemente nach GLÖZ 7 bzw. FFH und VS (Faktor 1,0).
Die Einhaltung der Greeningauflagen auf Ackerflächen ist nicht erforderlich für Bio-Betriebe (weitere Ausnahmen siehe AMA-Merkblatt-2017-greening)
Bei Teilnahme an der Öpul-Maßnahme “UBB” gilt die Anlage von biodiversitätsfördernden Flächen (Code DIV) als gleichwertig mit der Greeningauflage „Anlage von Ökologischen Vorrangflächen“.
- Bildquellen -
- Hackstriegel: Agrarfoto.com