Die Abgeordneten zum Nationalrat haben in ihrer Sitzung am vergangenen Mittwoch, 7. Juni, einstimmig die Erhöhung der Studienbeihilfen um 18 Prozent beschlossen. Diese gilt ab Herbst 2017.
Konkret steigt der Höchstsatz – abhängig vom Alter und den Lebensumständen – von monatlich höchstens 442 auf 564 Euro. Liegen besondere soziale Voraussetzungen vor, erhöht sich die Beihilfe auf 821 Euro monatlich. Diese Höchststudienbeihilfe gilt etwa für Vollwaisen, nicht am Studienort wohnende sowie verheiratete Studierende und solche mit Kind. Auch Studierende über 24 Jahre bekommen diese erhöhte Beihilfe. Die Einkommensgrenzen, die für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern dienen, werden ebenfalls angehoben, wodurch die Zahl der Bezieher ebenfalls steigen wird, von derzeit ca. 40.000 auf rund 50.000.
Hier eine Gegenüberstellung zw. alten und neuen Fördersätzen:
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- Studienförderung Vergleich: ÖVP-Parlamentsklub