Nach dem Agrarministerrat zu Beginn der Woche darf der portugiesische Ratsvorsitz wieder auf einen Abschluss der Reformdebatte zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Mai hoffen. Die EU-Mitgliedstaaten kommen in den Verhandlungen über die Reform dem Europaparlament entgegen.
 
Wie aiz.info berichtet akzeptierten die meisten Landwirtschaftsminister bei der Videokonferenz am Montag das Kompromissangebot der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft zur Grünen Architektur. “Wir sind auf einem guten Weg zum Abschluss im Mai”, betonte deshalb Ratspräsidentin Maria Do Ceu Antunes nach der Debatte. Die nächste Trilogverhandlung steht schon diesen Freitag (30.April) auf dem Programm. Dabei sollen schließlich die großen Kontroversen über die Grüne Architektur auf den Tisch kommen. Den Durchbruch in den Reformverhandlungen planen die Portugiesen in einem Super-Trilog am 25. und 26. Mai in Brüssel, der parallel zu einem EU-Agrarministerrat stattfinden soll. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wies darauf hin, dass das besondere Engagement bei den ländlichen Förderprogrammen beim Mindestprozentsatz für die Eco-Schemes berücksichtigt werden müsse.
 

Einlenken bei Eco-Schemes

Der EU-Agrarrat besteht nicht mehr auf einem Anteil der Eco-Schemes von 20% an den Direktzahlungen, wie in der gemeinsamen Position im Oktober 2020 noch festgelegt. Eine Mehrheit der Minister kann sich auch auf einen Mindestanteil von 25% ab dem Jahr 2025 einlassen und von 22% in einer Lernphase in den Jahren 2023 und 2024. Die die vom Europaparlament geforderten 30% für die Eco-Schemes lehnen die Mitgliedsstaaten aber ab. Sie befürchten, dass bei einer zu reichlichen Mittelausstattung für die neuen jährlichen Umweltprämien Gelder verloren gehen, wenn die Landwirte nicht in ausreichendem Maße mitmachen.

Griechenland, Kroatien, Zypern, Ungarn und Rumänien wollen es bei der Ratsposition belassen und nicht mehr als 20% für die Eco-Schemes in der 1. Säule der GAP bereitstellen. Die baltischen Länder bemängeln ihre niedrigen Direktzahlungen unter dem EU-Durchschnitt, von denen nicht noch erhebliche Teile für die Eco-Schemes abgezweigt werden dürften. Köstinger wies darauf hin, dass das besondere Engagement bei den ländlichen Förderprogrammen beim Mindestprozentsatz für die Eco-Schemes berücksichtigt werden müsse. Beate Kasch, Staatssekretärin im deutschen Landwirtschaftsministerium, erläuterte, dass die Umweltprämien von Landwirten nur dann abgerufen werden, wenn sie nicht nur die Kosten von Umweltauflagen abdecken, sondern auch eine Anreizkomponente enthalten.
 

Entgegenkommen  bei  nichtproduktiven Flächen

Etwas Flexibilität legen die EU-Mitgliedstaaten auch bei den Grundanforderungen für den Erhalt der Direktzahlungen an den Tag. Einen Mindestanteil von 3% an nichtproduktiven Ackerflächen im Rahmen der Konditionalität wollen die Minister auf 4% erhöhen. Erlauben EU-Mitgliedstaaten den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen auf den nichtproduktiven Flächen, erhöht sich der Prozentsatz auf 5, von denen 3% stillgelegt werden müssen. Das Europaparlament fordert, dass auf 5% des Ackerlandes weder chemische Pflanzenschutzmittel noch Düngemittel verwendet werden. Einen Pufferstreifen von mindestens drei Metern an Gewässern, wie vom EU-Parlament gefordert, lehnen viele EU-Mitgliedstaaten ab. Sie argumentieren mit bestehenden nationalen Auflagen, die zum Teil über die drei Meter hinausgehen und wollen sich von der EU keine genauen Vorschriften machen lassen.

Bei der Umverteilung der Direktzahlungen zugunsten von kleineren Betrieben gingen die Minister ebenfalls auf das Kompromissangebot der Präsidentschaft ein. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten entweder eine Obergrenze einführen (Capping), die Direktzahlungen in Großbetrieben prozentual kürzen (Degression) oder über eine Umverteilungsprämie kleinere Betriebe stärker berücksichtigen. Mit einer Auswahl aus den drei Maßnahmen kommen die EU-Mitgliedstaaten besser zurecht als mit einer generellen Verpflichtung. Ungarn verwendet zum Beispiel das Capping und möchte darüber hinaus nicht zu einer Umverteilungsprämie verpflichtet werden.

Gleichzeitig brachte Köstinger, wie berichtet, eine Initiative für EU-weit verpflichtende Mindesthaltungsanforderungen in der Putenmast ein. “Es handelt sich dabei um die einzige Tierkategorie, für die es noch keine Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten gibt. Das benachteiligt Länder wie Österreich – in denen es sehr strenge Vorschriften gibt – massiv im Wettbewerb”, forderte Köstinger die EU-Kommission auf, entsprechende Gesetzesvorschläge zu erarbeiten.

- Bildquellen -

  • : agrarfoto.com
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AUTORAIZ/red.V.S.
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