Einlenken bei Eco-Schemes
Der EU-Agrarrat besteht nicht mehr auf einem Anteil der Eco-Schemes von 20% an den Direktzahlungen, wie in der gemeinsamen Position im Oktober 2020 noch festgelegt. Eine Mehrheit der Minister kann sich auch auf einen Mindestanteil von 25% ab dem Jahr 2025 einlassen und von 22% in einer Lernphase in den Jahren 2023 und 2024. Die die vom Europaparlament geforderten 30% für die Eco-Schemes lehnen die Mitgliedsstaaten aber ab. Sie befürchten, dass bei einer zu reichlichen Mittelausstattung für die neuen jährlichen Umweltprämien Gelder verloren gehen, wenn die Landwirte nicht in ausreichendem Maße mitmachen.
Entgegenkommen bei nichtproduktiven Flächen
Etwas Flexibilität legen die EU-Mitgliedstaaten auch bei den Grundanforderungen für den Erhalt der Direktzahlungen an den Tag. Einen Mindestanteil von 3% an nichtproduktiven Ackerflächen im Rahmen der Konditionalität wollen die Minister auf 4% erhöhen. Erlauben EU-Mitgliedstaaten den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen auf den nichtproduktiven Flächen, erhöht sich der Prozentsatz auf 5, von denen 3% stillgelegt werden müssen. Das Europaparlament fordert, dass auf 5% des Ackerlandes weder chemische Pflanzenschutzmittel noch Düngemittel verwendet werden. Einen Pufferstreifen von mindestens drei Metern an Gewässern, wie vom EU-Parlament gefordert, lehnen viele EU-Mitgliedstaaten ab. Sie argumentieren mit bestehenden nationalen Auflagen, die zum Teil über die drei Meter hinausgehen und wollen sich von der EU keine genauen Vorschriften machen lassen.
Bei der Umverteilung der Direktzahlungen zugunsten von kleineren Betrieben gingen die Minister ebenfalls auf das Kompromissangebot der Präsidentschaft ein. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten entweder eine Obergrenze einführen (Capping), die Direktzahlungen in Großbetrieben prozentual kürzen (Degression) oder über eine Umverteilungsprämie kleinere Betriebe stärker berücksichtigen. Mit einer Auswahl aus den drei Maßnahmen kommen die EU-Mitgliedstaaten besser zurecht als mit einer generellen Verpflichtung. Ungarn verwendet zum Beispiel das Capping und möchte darüber hinaus nicht zu einer Umverteilungsprämie verpflichtet werden.
Gleichzeitig brachte Köstinger, wie berichtet, eine Initiative für EU-weit verpflichtende Mindesthaltungsanforderungen in der Putenmast ein. “Es handelt sich dabei um die einzige Tierkategorie, für die es noch keine Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten gibt. Das benachteiligt Länder wie Österreich – in denen es sehr strenge Vorschriften gibt – massiv im Wettbewerb”, forderte Köstinger die EU-Kommission auf, entsprechende Gesetzesvorschläge zu erarbeiten.
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