Entgegen den ursprünglichen Plänen wurde die „Kleine Ökostromnovelle“ am Mittwoch dieser Woche nicht im Nationalrat beschlossen. Grund dafür ist, dass die Verhandlungen der SPÖ-ÖVP-Koalition mit den Grünen kein Ergebnis gebracht haben. Für die Beschlussfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Gespräche mit der FPÖ sind schon zuvor ergebnislos verlaufen. Geplant sind nun weitere Verhandlungen. Ein Parlamentsbeschluss könnte im April erfolgen.
Ziele der „Kleinen Ökostromnovelle“ sind u. a. Bürokratieabbau, eine Aufstockung der Investitionsförderung für Kleinwasserkraftanlagen und die Ermöglichung einer gemeinschaftlichen Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern. Für unrentable Biogasanlagen soll eine sogenannte Stranded-cost-Lösung, ein geordneter Ausstieg von Anlagen, angestrebt werden.
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