Die Grundlage für bessere Milchpreise schaffen – das ist das Ziel, des im EU-Agrarministerrat am 18. Juli 2016 beschlossenen Hilfspakets für Milchbauern. Das EU-Hilfspaket enthält zwei Maßnahmen: die “Milchreduktionsbeihilfe” auf EU-Ebene (150 Mio. Euro; 14 Cent pro Kilogramm nicht angelieferter Milch) und die “außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe” (gesamt 350 Mio. Euro für alle EU-Mitgliedsstaaten). Aus den 150 Mio. Euro ergibt sich in etwa ein Reduktionsvolumen von 1,1 Mio. Tonnen Milch. Die Zuteilung soll im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Überschreiten die Anträge die verfügbare Reduktionsmenge, erfolgt eine Kürzung der einzelbetrieblichen Anträge durch einen von der EU-Kommission zu verlautbarenden Zuteilungskoeffizienten, damit die Teilnehmer eine planbare einzelbetriebliche Menge kennen.
Die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe beträgt für Österreich 5,86 Mio. Euro (14 Cent pro Kilogramm nicht angelieferter Milch) und soll ebenfalls als Beihilfe bei der Reduktion der Milchproduktion verwendet werden.
Ziel der Maßnahmen
Ziel der Maßnahmen ist es, das Angebot an die Nachfrage heranzuführen und so die Grundlage für bessere Milchpreise zu schaffen. In Österreich bewirke jeder Cent pro kg höherer Erzeugermilchpreis rund 30 Mio. Euro zusätzliche Wertschöpfung für die heimischen Milchbauern, erklärt die LKÖ.
Die Details und rechtlichen Grundlagen zur Beantragung und Abwicklung des Reduktionsprogrammes sind derzeit auf EU-Ebene und national in Ausarbeitung und es wird zeitgerecht über den genauen Ablauf informiert.
Antragstellung notwendig
Im September soll es für die Milchreduktionsbeihilfe und außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe eine einzelbetriebliche Antragstellung über eAMA geben. Die Milchreduk-tionsbeihilfe der EU läuft im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016, falls dann aus dem 150 Mio. Euro schweren EU-Topf noch Geld vorhanden ist, sind in den Folgemonaten weitere Antragstermine vorgesehen, wobei jeder Landwirt nur einmal beantragen kann. Der Referenzzeitraum bezieht sich auf den entsprechenden Dreimonatszeitraum des Vorjahres. Die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist von Jänner bis März 2017 geplant, mit dem Referenzzeitraum Jänner bis März 2016. Diese kann gemeinsam mit der Milchreduktionsbeihilfe oder gesondert (im Zeitraum 14. November bis 15. Dezember 2016) beantragt werden, sofern im Zeitraum Oktober bis Ende Dezember 2016 Milch an einen Erstankäufer geliefert wurde.
Voraussetzungen
Bei beiden Maönahmen ist vom Landwirt die Menge an Milch anzugeben, die der Betrieb beabsichtigt im entsprechenden Zeitraum zu liefern. Die Zahlen der Referenzperioden werden im eAMA zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung soll selbstständig durch den Landwirt elektronisch über eine Onlinemeldung auf der eAMA-Plattform erfolgen. Es handelt sich um freiwillige Maönahmen. Zahlungen erfolgen voraussichtlich nur für beantragte und tatsächlich reduzierte Produktionsmengen.
Die Maönahmen können auch Betrieben gewährt werden, welche die Milchproduktion einstellen. Über die genauen Zeitpunkte, wann die Produktion eingestellt werden kann, wird nach Vorliegen der Details informiert. Die Beschlussfassung auf EU-Ebene ist für Ende August 2016 vorgesehen.
Bereits jetzt planen
Die erste Frist für eine Teilnahme ist mit 26. September 2016 begrenzt. Daher ergibt sich bereits jetzt die Notwendigkeit für Vorbereitungen und Planungen am Betrieb, in welchem Umfang an diesen Maßnahmen teilgenommen werden kann.
Die möglichen reduzierbaren Mengen und die damit einhergehende Meldung der geplanten Anlieferungsmengen sind einzelbetrieblich zu überlegen und zu prüfen. Je nach betrieblicher Situation und Ausrichtung gibt es mehr oder weniger Möglichkeiten, die anlieferbare Milchmenge zu beeinflussen und somit an den Maßnahmen teilzunehmen.
Einzelbetriebliche Maßnahmen: Mögliche Maßnahmen gilt es, zu analysieren:
• Reduktion der Kuhzahl: Eine schnelle und relativ einfache Maßnahme ist die Reduktion der Kuhzahl. Die Bestandsbeurteilung soll im Rahmen des Tiergesundheitsdiensts erfolgen.
• Nutzung von Stallplätzen für die Fleischproduktion: Eine mögliche Überlegung ist, Stallplätze für die Ausmast von weiblichen Tieren zu nutzen. Verschiedene Qualitätsprogramme bieten hier attraktive Vermarktungspreise bspw. in der Kalbinnenmast.
• Kälberfütterung: Hierbei ist zu überlegen, ob eine Ausmast als Milchmastkälber sinnvoll sein könnte und ein entsprechender Verwertungserlös erzielt werden kann.
• Rationsgestaltung überarbeiten: Die Kühe müssen unbedingt bedarfsgerecht versorgt werden. Eine Einsparung beim Einzeltier von Grund- oder Kraftfutter wird Probleme nach sich ziehen.
• Einzelbetriebliche Situation und Auswirkungen auf die Kostenstruktur beachten: Bei allen Möglichkeiten ist die betriebsindividuelle Situation genau zu analysieren. Auch Auswirkungen auf das Management und die Arbeitsabläufe und Arbeitswirtschaft sind mit in die Überlegungen einzubeziehen.
• Darüber hinaus ist abzuwägen, welche Auswirkungen die eine oder andere Maßnahme auf die Kosten (fixe Kosten und variable Kosten) hat, bzw. ob allenfalls entgangene Leistungen (abhängig vom Milchpreis unter Berücksichtigung der Milchreduktionsbeihilfe) höher sind als der Effekt des Sparens oder der Mengenreduktion.