Die EU-Kommission schlägt europaweit Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken vor. Damit sollen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig Verstöße gegen die gute Handelspraxis aufklären und Strafen gegen den Lebensmittelhandel verhängen können.
Die EU-Kommission möchte plötzliche Stornierungen, Zahlungsverspätungen, einseitige nachträgliche Vertragsänderungen und Abschläge für verdorbene Ware, die nicht vom Produzenten verantwortet wurde, verbieten. Andere unfaire Handelspraktiken sollen nur dann untersagt werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten sind. Dazu gehören Listungsgebühren, die Rückgabe unverkäuflicher Ware und die Beteiligung des Anbieters an Werbemaßnahmen.
Die EU-Kommission begründet ihr Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken mit der schwachen Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelkette. Gemeint ist vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch andere Abnehmer mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz, die nach der Definition keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr sind. Ziel des Vorschlags sei es, die Einkommen der Landwirte in der EU zu verbessern, da unfaire Handelspraktiken die Gewinnmargen der Erzeuger verkleinerten, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Es ginge der EU-Kommission darum, in allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsame Mindeststandards festzulegen, um auf dem EU-Binnenmarkt für Chancengleichheit zwischen den Landwirten zu sorgen.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger über den Vorschlag: „Uns geht es um die Stellung unserer Bäuerinnen und Bauern in der Lebensmittelversorgungskette. Tausende Landwirte stehen nur wenigen Handelsketten in Österreich gegenüber. Wir müssen den Kampf David gegen Goliath entschlossen weiterführen. Der Vorschlag der Kommission ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“
Auch LK Österreich-Präsident Hermann Schultes betonte: “Der neue EU-Rechtsrahmen soll für Geschäftspraktiken auf Augenhöhe sorgen. So soll es künftig einseitig diktierte Qualitätsstandards, kurzfristige Stornos, Rücksendungen unverkaufter Frischware, Listungsgebühren oder Kostenbeteiligungen für Werbung, die letztlich der Bauer bezahlt, und andere unfaire Geschäftspraktiken nicht mehr geben. In den kommenden Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat gilt es, noch einige Nachbesserungen, wie die Größe der von den neuen Regeln betroffenen Unternehmen, zu verankern. So sollen das Größenverhältnis Lieferant zu Abnehmer und nicht fixe Unternehmensgrößen ausschlaggebend sein.”
Das EU-Parlament hatte seit längerer Zeit solche Maßnahmen gefordert. Der Gesetzesvorschlag der Kommission ist laut EU-Abgeordnetem Othmar Karas “überraschend positiv, realistisch und flexibel”. Das Parlament werde ihn prüfen “und sicher einige Änderungen vornehmen”, so Karas. Am kommenden Montag, 16. April, soll der Vorschlag im EU-Agrarrat diskutiert werden. AIZ/Zitz
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