Agrarkommissar Christophe Hansen hat im Jänner vorgeschlagen, Teile der Regelungen der sogenannten aktiven Veredelung (engl. „Inward Processing Procedure“, IPP) für ein Jahr auszusetzen. Konkret geht es um die bisher erlaubte zollfreie Einfuhr von Roh-Rohrzucker zur hiesigen Weiterverarbeitung mit anschließendem Export der erzeugten Produkte. Dieses „Zollzuckerl“ wurde etwa von europäischen Süßigkeiten-Herstellern genutzt. Die EU-Kommission will – wie kürzlich offiziell verlautbart wurde – diese Erleichterung nun bis 2027 aussetzen und so den Druck durch zollfreie Importe verringern, um letztlich das Marktgleichgewicht im EU-Zuckersektor wiederherstellen.
Mittlerweile haben auch die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission abgesegnet. Dem Vernehmen nach fallen damit ab Ende Mai Zölle auf den importierten Zucker an. Unberührt davon bleibt die zollfreie Einfuhr von Weißzucker für die Weiterverarbeitung mit anschließendem Export. Zollfrei eingeführt kann außerdem weiterhin Rohzucker werden, der ohne Raffination verarbeitet wird. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Effekte der Maßnahme in sechs Monaten auszuwerten und zudem zu prüfen, ob weitere Einschränkungen zur Stützung der EU-Produktion notwendig seien.
Ausdrücklich begrüßt wird der Schritt von der Vereinigung der europäischen Rübenbauern (CIBE) und dem Verband der europäischen Zuckerindustrie (CEFS). In den vergangenen Jahren sei die IPP-Zollfreiheit zunehmend missbräuchlich genutzt worden, um Zucker an den Marktschutzmechanismen vorbei in die EU zu importieren, werden die Verbände von Agra-Europe zitiert. Zucker aus Ländern wie Brasilien, Indien und Thailand sei zuletzt zu „stark verzerrten Preisen“ importiert worden. CIBE und CEFS sehen darin einen Grund des in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Preisverfalls am EU-Zuckermarkt. Ihrer Rechnung zufolge mussten deshalb bereits sechs Zuckerfabriken in der Europäischen Union die Produktion einstellen.
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