EU-Parlament beschließt neue Gentechnik-Regeln: Was das für Österreichs Landwirtschaft bedeutet

Das Europäische Parlament hat die neuen Regelungen für Genomische Techniken (NGT) in der Pflanzenzüchtung beschlossen. Klassische Gentechnik bleibt in Österreich verboten, Bio-Betriebe sind ausgenommen, doch die nationale Umsetzung wirft noch Fragen auf.

Im Gentechnik Labor

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Nach mehr als zwanzigjähriger Diskussion hat heute (Mittwoch) das EU-Parlament in Straßburg die Verordnung zu den Neuen Genomischen Techniken (NGT) ohne Abänderungen angenommen. Da die EU-Mitgliedstaaten bereits zugestimmt hatten, kann die Regelung nun in Kraft treten. Die Verordnung wird nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten.

Kern der Neuregelung: Bestimmte neue Züchtungsverfahren, darunter die Genschere CRISPR/Cas, fallen künftig nicht mehr automatisch unter die strengen GVO-Regeln. Pflanzen, die mit diesen Methoden der Kategorie NGT-1 erzeugt wurden und theoretisch auch durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können, müssen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Ziel ist es, widerstandsfähigere Sorten gegen Klimaextreme, Wassermangel und Schädlinge schneller verfügbar zu machen und den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

Klassische Gentechnik bleibt in Österreich verboten

Für österreichische Betriebe gilt: An der bestehenden Gentechnikfreiheit ändert sich grundsätzlich nichts. Verfahren, bei denen Merkmale nicht kreuzbarer Arten übertragen werden, sogenannte Transgenese (Kategorie NGT-2), unterliegen weiterhin den strengen GVO-Regeln inklusive Risikobewertung, Zulassung und Kennzeichnungspflicht. Jeder Mitgliedstaat kann den Anbau solcher Pflanzen national untersagen.

„Damit wird das mehr als 20 Jahre alte Gentechnik-Gesetz auf einen neuen wissenschaftlichen Stand gebracht", erklärte der EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber (ÖVP). „Wichtig ist: Die klassische Gentechnik, die ‚Gentechnik der alten Schule', bleibt in Österreich weiterhin national verboten."

Wichtig ist: Die klassische Gentechnik, die ‚Gentechnik der alten Schule', bleibt in Österreich weiterhin national verboten.

Alexander Bernhuber

Bio-Betriebe bleiben ausgenommen, aber Patentfrage offen

Für die biologische Landwirtschaft bringt die Verordnung eine lange geforderte Klarstellung: Saatgut aus den neuen Züchtungsmethoden darf im Bio-Anbau nicht eingesetzt werden. Damit bleibt die Trennlinie zwischen konventioneller und biologischer Produktion erhalten.

Strittig bleibt die Frage der Patente auf NGT-Sorten, denn sie war der größte Konfliktpunkt unter den EU-Ländern. Eine Mehrheit setzte durch, dass Patente grundsätzlich möglich bleiben. Informationen dazu sollen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank hinterlegt werden. Eine neu einzurichtende Sachverständigengruppe soll gemeinsam mit dem Europäischen Patentamt die Auswirkungen prüfen, die EU-Kommission will anschließend einen eigenen Gesetzesvorschlag vorlegen. „Wer das Patentproblem also lösen will, muss beim Patentrecht ansetzen, alles andere bliebe wirkungslos", betonte Bernhuber.

Praxistaugliche Umsetzung in Österreich gefordert

Mit dem Parlamentsbeschluss richtet sich der Blick nun auf die nationale Umsetzung. Bernhuber mahnte dabei zu Augenmaß: Zusätzliche Bürokratie für die Betriebe sei das falsche Signal. Die Kennzeichnung „Frei von Gentechnik" soll auf den bestehenden Regelungen aufbauen und verlässlich bleiben, damit Konsumentinnen und Konsumenten an der Ladentheke weiterhin selbst entscheiden können.

Österreich hatte in den Verhandlungen auf EU-Ebene konsequent Wahlfreiheit und Kennzeichnungspflicht eingefordert. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte dabei wiederholt auf die Gefahr hingewiesen, dass ursprüngliche Kommissionsvorschläge große Konzerne begünstigt und die kleinstrukturierte österreichische Saatgutwirtschaft unter Druck gesetzt hätten.

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