Das Europäische Parlament hat heute (Dienstag) in Straßburg beschlossen, dass Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ und „Tofu-Schnitzel“ auch künftig verwendet werden dürfen. Nicht mehr zulässig sind hingegen Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen, die sich auf Tierarten oder bestimmte Fleischstücke beziehen, etwa „Seitan-Steak“ oder „veganes Huhn“. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Regelung noch formell bestätigen.
Die neue Bestimmung ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der Position von Landwirtinnen und Landwirten in der Lebensmittelversorgungskette. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten besser widerspiegeln. Zudem werden die Voraussetzungen für die Verwendung von Begriffen wie „fair“ bei landwirtschaftlichen Produkten festgelegt. Verbindliche schriftliche Verträge sollen darüber hinaus Milchproduzenten unterstützen.
„Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein“
Für Diskussionen hatte insbesondere die Frage gesorgt, welche Bezeichnungen für pflanzliche Alternativprodukte künftig erlaubt sein sollen. Die Begriffe „Veggie-Burger“ und „Tofu-Schnitzel“ stehen nicht auf jener Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen.
In der Regelung wird Fleisch grundsätzlich als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ definiert. Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett“ oder „fleischloser Leberkäse“ werden damit künftig nicht mehr zulässig sein. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig begrüßte den Kompromiss. „Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht“, erklärte der Minister.
Reaktion auf Bauernproteste
Mit ihrem Vorschlag vom Dezember 2024 reagierte die Europäische Kommission auf die Bauernproteste in Brüssel und mehreren EU-Mitgliedstaaten. Die Demonstrationen richteten sich unter anderem gegen steigende Produktionskosten bei gleichzeitig sinkenden Lebensmittelpreisen, gegen Kürzungen von Agrarsubventionen sowie gegen aus Sicht der Landwirte zu strenge Umweltauflagen. Mit dem Vorschlag wurden mehrere Vorschriften der Gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse an Forderungen der Landwirtschaft angepasst. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht nun noch die formelle Bestätigung durch die Mitgliedstaaten aus.
Die Diskussionen um Veggie-Burger und Co sind aber noch nicht zu Ende, denn die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Bis dahin muss eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgeschlossen sein. Diese gibt Fleischliebhabern nochmals die Möglichkeit, vegane Schnitzel vom Tisch zu bringen.
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