Die Tiroler Volkpartei und die SPÖ Tirol haben gemeinsam in Form eines Initiativantrags die im Sommer angekündigte Novelle des Tiroler Jagdgesetzes in den Landtag eingebracht. Ziel ist es, das bewährte Tiroler Modell zum Wolfsmanagement auf Basis des neuen EU-Rechtsrahmens schneller, unbürokratischer und praxistauglicher umzusetzen.
„Wir haben eine Lösung geschaffen, die den Schutz der Nutztiere ernst nimmt und gleichzeitig rechtlich eindeutig und praxistauglich ist“, so Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler, der federführend als zuständiges Regierungsmitglied diese Novelle ausverhandelt hat: „Wenn ein Wolf Tiere bedroht, braucht es schnelle Entscheidungen. Genau hier setzt die Novelle an. Die Einbindung der Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Entnahme von Schad- oder Risikowölfen ist ein weiterer Meilenstein. Tirol nimmt damit eine Vorreiterrolle ein.“
Vom Verordnungssystem zum Verständigungssystem
Die Novelle führt ein deutlich effizienteres Verfahren ein: Nach der behördlichen Feststellung eines Schad- oder Risikowolfes erfolgt unverzüglich die Verständigung der Jägerschaft durch die Landeswarnzentrale. Parallel dazu wird öffentlich bekanntgegeben, in welchen Jagdgebieten eine Entnahme zulässig ist.
Einzelverordnungen, die bisher zu Verzögerungen führten, entfallen damit vollständig.
„Der neue Ablauf spart Zeit und schafft Klarheit für alle Beteiligten – von den Behörden über die Jägerschaft bis zu den Tierhaltern“, so Geisler weiter.
Mit dieser Novelle setzen wir einen wichtigen Meilenstein: Wir schaffen ein Wolfsmanagement, das funktioniert – in der Praxis, im Recht und für die Zukunft unserer Almwirtschaft.
LH-Stv. Josef Geisler
Präzise Definitionen für Risikowolf und Schadwolf
Durch die Novelle Jagdgesetz und in weiterer Folge Änderung der 8. Durchführungsverordnung kommt es zu folgenden Präzisierungen der Definitionen:
Risikowolf: Tiere, die sich weniger als 200 Meter von Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden aufhalten oder sich Menschen annähern.
Schadwolf: Tiere, die Angriffs-, Riss- oder Verletzungsereignisse an Nutztieren verursachen – unabhängig von einer Mindestanzahl betroffener Tiere.
Damit werden erstmals klare, rechtssichere und fachlich nachvollziehbare Kriterien geschaffen.
Sofortige Entnahme bei unmittelbarer Bedrohungt
Neu ist eine Entnahmemöglichkeit im Rahmen des rechtfertigenden Notstands: Wenn landwirtschaftliche Nutztiere akut bedroht sind, dürfen Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzorgane oder Inhaber eines Jagderlaubnisscheins einen Wolf weidgerecht entnehmen.
„Die Menschen vor Ort müssen handeln können, wenn Gefahr im Verzug ist. Die Novelle schafft dafür den notwendigen rechtlichen Rahmen“, meint Geisler weiter.
Erweiterte Möglichkeiten für Tierhalter
Tierhalter mit gültiger Tiroler Jagdkarte können künftig:
über einen Jagderlaubnisschein des Jagdausübungsberechtigten tätig werden,
oder zusätzlich über eine Genehmigung der Tiroler Landesregierung selbst zur Entnahme beitragen.
Damit werden die Verantwortlichen vor Ort gestärkt und Entscheidungswege verkürzt.
Weiterentwickeltes Wolfsmanagement
Die Novelle ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einem handlungsfähigen, rechtlich abgesicherten Wolfsmanagement in Tirol. Sie sorgt für Klarheit, Geschwindigkeit und eine praxistaugliche Umsetzung – und stärkt damit langfristig den Schutz der Alm- und Weidewirtschaft, meint Josef Geisler abschließend: „Mit dieser Novelle setzen wir einen wichtigen Meilenstein: Wir schaffen ein Wolfsmanagement, das funktioniert – in der Praxis, im Recht und für die Zukunft unserer Almwirtschaft."
Antrag soll im Februar-Landtag beschlossen werden
Der Antrag wird im Jänner im zuständigen Ausschuss behandelt und soll im Februar-Landtag beschlossen werden, so dass die Novelle rechtzeitig vor der Almsaison 2026 in Kraft treten kann.
Tirols Landeshauptmann Anton Mattle erklärt: „Hinter jedem Almtier steht eine engagierte bäuerliche Familie, viel Arbeit und viel Leidenschaft. Jahrelang hat Tirol deshalb das europäische Recht beim Wolf ausgereizt und stets auf eine Senkung des Schutzstatus gedrängt. Dank dem Druck aus den europäischen Regionen konnte der Schutzstatus des Wolfes heuer gelockert werden. Unmittelbar haben wir den Auftrag gegeben, den gewonnenen rechtlichen Spielraum in Tirol zu nützen, um Wölfe rascher entnehmen zu können. Nun wird das neue Jagdgesetz pünktlich zur nächsten Almsaison in Kraft treten. Wir haben das Versprechen gehalten, dass wir alles unternehmen, um die EU zum Umdenken zu bewegen und alle rechtlichen Möglichkeiten in Tirol auszunützen. Wir werden beim Wolf aber auch in Zukunft nicht lockerlassen, um die Almwirtschaft und die Almtiere zu schützen."
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