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"Faire Energie-Regeln stärken bäuerliche Betriebe"

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz bringt neue Rahmenbedingungen für Stromerzeugung und Netznutzung – NR Josef Hechenberger erläutert, wie bäuerliche Betriebe dadurch entlastet und zugleich in ihrer Rolle als regionale Energieversorger gestärkt werden sollen.

Der Nationalrat hat kurz vor Weihnachten einige wichtige Gesetze beschlossen, die die Energiekosten senken und Haushalte sowie Betriebe in Österreich entlasten sollen. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschafts-Gesetz wurde zudem die Grundlage für stabile und zukunftsfitte Stromnetze geschaffen, führt NR Josef Hechenberger aus: „Wir sorgen dafür, dass bäuerliche Betriebe von der Energiewende profitieren und nicht unnötig belastet werden. Kleine PV-Anlagen bleiben abgabenfrei, Energiegemeinschaften werden gestärkt und Speicherlösungen wirtschaftlich attraktiver."

Steigende Energie- und Stromkosten seien in den vergangenen Jahren eine starke Belastung für viele landwirtschaftliche Betriebe stark geworden. Mit den jüngsten Beschlüssen im Nationalrat setze die Bundesregierung gezielte Maßnahmen, um Haushalte und Betriebe zu entlasten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Stromspeicher gewinnen an Bedeutung

"Immer mehr bäuerliche Betriebe erzeugen Strom selbst und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energieversorgung", verdeutlicht Hechenberger die Rolle der Landwirtschaft. Die Entwicklung von wenigen großen Kraftwerken hin zu vielen kleineren Erzeugern stellt die Stromnetze jedoch vor neue Herausforderungen. Das neue Elektrizitätswirtschafts-Gesetz bringe dabei die größte Reform des Strommarkts seit rund 20 Jahren und legt einen klaren Fokus auf Netzstabilität und Netzentlastung.

Ein zentrales Element ist die Förderung von netzdienlichem Verhalten. Strom soll verstärkt dann genutzt oder gespeichert werden, wenn es für das Netz sinnvoll ist. Dadurch gewinnen Stromspeicher auf Bauernhöfen deutlich an Bedeutung. "Sie ermöglichen mehr Eigenverbrauch, entlasten die Netze und erhöhen die Unabhängigkeit der Betriebe", so Hechenberger.

Besonders wichtig ist für den LK-Präsidenten, dass kleine Stromerzeuger geschützt bleiben: "Für die ersten 20 Kilowatt netzwirksamer Einspeisung fällt kein Netzbeitrag an. Erst darüber hinaus wird ein Beitrag eingehoben, der mit maximal 0,05 Cent pro kWh bewusst niedrig angesetzt ist und vor allem größere Anlagen betrifft."

Kleine PV-Anlagen bleiben abgabenfrei, Energiegemeinschaften werden gestärkt und Speicherlösungen wirtschaftlich attraktiver.

NR Josef Hechenberger

Wertschöpfung im ländlichen Raum

Zusätzlich wird es einfacher, Strom direkt weiterzugeben. Über Energiegemeinschaften oder Direktleitungen kann überschüssiger PV-Strom künftig leichter vermarktet werden. Das stärkt die regionale Zusammenarbeit und erhöht die Wertschöpfung im ländlichen Raum.

Auch bei den laufenden Kosten bringt ein weiteres Gesetz Entlastung: Für 2026 sinkt die Elektrizitätsabgabe für private Haushalte von netto 1,5 Cent pro kWh auf 0,1 Cent pro kWh, für Betriebe auf 0,82 Cent pro kWh. Insgesamt werden dafür 500 Millionen Euro bereitgestellt.

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