Johannes Schmuckenschlager, Stephan Pernkopf und Christoph Metzker

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Jagdgesetz modernisiert: Mehr Technik, Forschung, Sicherheit im Revier

Im Jänner soll Niederösterreichs Jagdgesetz neu aufgelegt werden, mit umfassenden Änderungen: Die Entnahme von Wölfen wird erleichtert, ebenso die Verwendung von Nachtzielgeräten und Drohnen.

Mit einer umfassenden Novelle des Niederösterreichischen Jagdgesetzes werden die Weichen für eine moderne, praxisnahe und wissenschaftlich fundierte Jagd gestellt. Wie am Montag vor Journalisten in St. Pölten erklärt wurde, ist die Beschlussfassung im Landtag am 20. November geplant. Die Novellierung betrifft drei zentrale Bereiche: den erleichterten Wolfsabschuss, den Ausbau des landesweiten Wildtier-Monitorings und den erweiterten Einsatz von Nachtsichtgeräten. Diese sollen schon im Jänner in Kraft treten. „Niederösterreich schafft das modernste Jagdgesetz Europas – mit Schwerpunkten auf Sicherheit, Weidgerechtigkeit und Biodiversität“, betonte LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Gemeinsam mit Landesjägermeister Christoph Metzker und LK-Präsident Johannes Schmuckenschlager präsentierte er zum Wochenstart die Eckpunkte der Novelle.

Vergrämen, dann schießen

Für Weidetierhalter besonders interessant: Künftig können sogenannte „Problemwölfe“ bereits nach der ersten Annäherung an Siedlungen oder nach dem ersten Riss sachgerecht geschützter Nutztiere erlegt werden – vorausgesetzt, eine vorherige Vertreibung oder Vergrämung ist erfolglos geblieben.

Niederösterreich schafft das modernste Jagdgesetz Europas – mit klaren Schwerpunkten auf Sicherheit, Weidgerechtigkeit und Biodiversität.

Stephan Pernkopf

„Eine einmalige Grenzübertretung – dann kann schon entnommen werden“, fasste Pernkopf zusammen. Damit nutze man den EU-rechtlichen Spielraum „vollumfänglich“. Die Senkung des Schutzstatus des Wolfs sei „eine langjährige Forderung, die wir auch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich in Brüssel besprochen haben“, so der LH-Stellvertreter.

Der Wolf wird künftig als jagdbares Wild in das NÖ Jagdgesetz aufgenommen – mit ganzjähriger Schonzeit und Ausnahmen für Problemtiere. Ziel sei es, die Sicherheit für Bevölkerung, Jägerschaft und Nutztiere zu erhöhen und gleichzeitig klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Schmuckenschlager unterstrich: „Der Schutz von Bevölkerung, landwirtschaftlichen Betrieben und Nutztieren hat oberste Priorität. Wir können nicht alle Kulturräume einzäunen, daher müssen wir im Sinne der Sicherheit rasch handeln.“

In Niederösterreich leben derzeit laut Schätzungen 30 bis 50 Wölfe. In zwei Fällen kam es im Bezirk Zwettl zuletzt bereits zu Abschüssen.

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Wölfe in der Nähe von Siedlungen: Nach einmalig erfolgter Vertreibung oder Vergrämung ist eine Entnahme als „Problemwolf“ für Jäger künftig möglich.

Monitoring: Basis für Weichenstellungen

Parallel zur Regulierung des Raubtiers soll das bestehende Wolfs- und Wildtier-Monitoring ausgebaut werden. Ziel sei eine flächendeckende Datenerhebung über Wildtierbestände und deren Entwicklung.

„Wir wollen genau wissen, wie viele Wölfe und Goldschakale tatsächlich im Land unterwegs sind“, erklärte Landesjägermeister Metzker. „Das Monitoring ist die Grundlage für wissenschaftlich fundierte Entscheidungen im Wildtiermanagement.“ Die Auswertung der Daten soll künftig in enger Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen erfolgen.

Metzker verwies zudem auf die zunehmenden Herausforderungen durch Klimawandel und sich ausbreitende Beutegreifer: „Neue Arten bringen Druck auf Landwirtschaft und Wildbestände. Deshalb brauchen wir ein laufend aktualisiertes Wissen über Populationen und Lebensräume.“ Auch der Goldschakal wird neu ins Jagdgesetz aufgenommen, samt Schonzeit von April bis Juni und begleitendem Monitoring.

Nachtsichtgeräte für gezielte Regulierung

Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesnovelle ist die Erweiterung der erlaubten Nachtzielhilfen. Diese haben sich bereits in der Schwarzwildbekämpfung als wirksames Mittel zur Seuchenprävention bewährt. Künftig dürfen sie bei Wolf, Fuchs, Steinmarder und weiteren Haarraubwildarten eingesetzt werden. „Wir wollen gezielter und weidgerechter vorgehen“, erklärt Metzker. „Nachtzielhilfen helfen nicht nur bei der Seuchenbekämpfung, sondern stärken auch die Biodiversität, weil sie bodenbrütende Vogelarten, Feldhasen und Niederwild besser schützen.“

Die Novelle verlängert zudem die gesetzliche Nachtzeit um eine Stunde, um dem übrigen Wild zusätzliche Ruhe zu geben.

Der Schutz von Bevölkerung, landwirtschaftlichen Betrieben und Nutztieren hat oberste Priorität.

Johannes Schmuckenschlager

Drohnen retten Kitze und liefern Daten

Neben Wolfsmanagement und technischen Erleichterungen stärkt das neue Jagdgesetz auch den Einsatz von Drohnen. Diese dürfen künftig mit Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten zur Kitzrettung, zur Wildbestandserhebung und Schadensbegutachtung genutzt werden.

„Die Drohne wird zum Bindeglied zwischen Landwirtschaft und Jagd“, betonte Metzker. „Sie hilft, Rehkitze vor dem Mähtod zu retten, Wildbestände zu erfassen und Wildschäden zu dokumentieren.“

Für Landesvize Pernkopf ist das neue Gesetz „ein Bekenntnis zu einer modernen, verantwortungsvollen Jagd im Sinne unserer Natur und unserer Sicherheit“.

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Drohnentechnologie ist ein Hoffnungsträger für eine zukunftsorientierte jagdliche Bewirtschaftung. Diese wird nun umfassend im Jagdrecht verankert.

Moderne Jagd zwischen Tradition und Technik

Mit der Jagdgesetznovelle schaffe Niederösterreich einen rechtlichen Rahmen, der Sicherheit, Weidgerechtigkeit und Wissenschaft miteinander verbindet. Ob beim Wolfsmanagement, der Nutzung moderner Technik oder der Stärkung des Monitorings: Land, Landwirtschaft und Jägerschaft ziehen an einem Strang.

Jäger erfüllen wichtige Aufgaben für gesunde Wildbestände und klimafitte Lebensräume.

Christoph Metzker

Landesjägermeister Metzker betonte Veränderungen durch den Klimawandel sowie die Ausbreitung von diversen Tierarten, die neue Herausforderungen für das Handwerk Jagd schaffen: „Die Jägerinnen und Jäger erfüllen wichtige Aufgaben für gesunde Wildbestände und klimafitte Lebensräume“. Nachsatz: „Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, braucht es moderne Gesetze und genau das liefert diese Novelle.

Die Jagd und ihr Gesetz auf einen Blick

Niederösterreich ist mit rund 3.200 Jagdrevieren und etwa 37.000 Jägern das sowohl hinsichtlich Anzahl als auch Fläche jagdlich bedeutendste Bundesland Österreichs.

Mit der ab Jänner 2026 geltenden Novelle des Jagdgesetzes werden wesentliche Bereiche modernisiert:

• Der Wolfsabschuss wird erleichtert – eine Entnahme ist künftig schon bei erster Annäherung an Siedlungen oder nach einem Riss geschützter Nutztiere möglich.

• Das Wildtier-Monitoring wird landesweit ausgebaut, um fundierte Daten für das Management zu liefern.

• Zudem wird der Einsatz von Nachtsichtgeräten erweitert und Drohnen dürfen künftig zur Kitzrettung, Bestandserhebung und Schadensdokumentation eingesetzt werden.