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EUDR: EU-Kommission präsentiert Ideen

Die EU-Kommission hat die von Rat und Parlament beauftragten Entwürfe zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung vorgelegt. Man begnügt sich vorerst mit kleineren Anpassungen.

Nach massiven Protesten aus den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), welche künftig Dokumentationspflichten zur Herkunft sensibler Agrargüter vorsieht, bekanntlich um ein weiteres Jahr verschoben. Für große Unternehmen tritt sie mit Jahreswechsel in Kraft, für kleinere Unternehmen – worunter auch die bäuerliche Landwirtschaft fällt – wird sie Ende 2027 schlagend.

Änderung in den Begleittexten

Teil des im Dezember gefundenen Kompromisses war es, dass EU-Parlament und Rat von der EU-Kommission weitere Vereinfachungen und einen entsprechenden Bericht bis April einforderten. Dieser wurde nun mit wenigen Tagen Verspätung, am Montag, vorgelegt. Per Presseaussendung teilte man mit, die Kommission wolle den mit der EUDR verbundenen bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verwaltungen weiter reduzieren.

Im Bericht erläutert die Kommission zunächst, welche Vereinfachungen bereits seit Juni 2023 vorgenommen wurden. Nun seien lediglich weitere Erleichterungen in den flankierenden Rechtsakten geplant. Insgesamt sollen die mit der Entwaldungsverordnung verbundenen Kosten für Unternehmen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf um 75 Prozent sinken. Weiters wird Leder nicht mehr unter die Verordnung fallen– sehr wohl aber Rindfleisch. Hinzugekommen sind indes löslicher Kaffee und ausgewählte Palmölderivate. Für das geplante IT-Tool zur Registrierung plane man außerdem ein vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinstunternehmen. Weiters will man Sammelmeldungen ermöglichen.

Heimische (Holz-)Wirtschaft unzufrieden

Von einer „unzureichenden Berücksichtigung der Forderungen aus der Praxis“ ist indes zu den Vorschlägen bei den Land&Forst Betrieben Österreich die Rede. Die bereitgestellten Dokumente seien „nicht geeignet“, um Rechtssicherheit herzustellen, heißt es in Wien.

Die EUDR verursacht weiterhin hohen bürokratischen Aufwand, ohne Entwaldung wirksam zu verhindern.

Konrad Mylius

Konkret vermisst der Verband der Großgrundbesitzer eine Überarbeitung der Risiko-Einstufung der Länder. Tatsächlich rangieren nur vier Staaten – Russland, Belarus, Nordkorea und Myanmar – in der Hochrisiko-Kategorie, während anderen nur ein „durchschnittliches Risiko“ attestiert wird. Verbandspräsident Konrad Mylius kommt daher zu einem betont klaren Schluss: „Die EUDR verursacht weiterhin hohen bürokratischen Aufwand, ohne die globale Entwaldung wirksam zu verhindern.“

Ähnliches ist vom Fachverband der Holzindustrie zu hören Auch dort vermisst man „weitere Präzisierungen, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren“. „Leider fehlen der Kommission Mut und Wille, den Verordnungstext erneut zu überarbeiten“, so das Fazit von Obmann Erlfried Taurer. Die Holzindustrie nimmt nun erneut Rat und EU-Parlament in die Pflicht, um „mehr Elan“ beim angekündigten Bürokratieabbau an den Tag zu legen. „Unsere Unternehmen wollen und müssen sich auf das Kerngeschäft konzentrieren. Endlose EU-Papiere zu lesen und Zettel auszufüllen, gehört nicht dazu“, so Taurer.

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