Bereits im September war in Brüssel von einer erneuten Verschiebung der EUDR die Rede. Seit dieser Woche ist es gewiss. „Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen von Interessenvertretern sieht der Vorschlag der Kommission gezielte Vereinfachungen vor, um die Verpflichtungen zu verringern“, teilte die EU-Exekutive per Aussendung mit.
Neuer Termin und nur noch eine Meldung
Bauern fallen in der EUDR unter Kleinst- und Kleinunternehmen. Für diese schlägt die Kommission in Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko nun eine nur einfache, einmalige Erklärung im künftigen IT-System vor. „Wenn die Informationen bereits verfügbar sind, beispielsweise in einer Datenbank eines Mitgliedstaats, müssen die Unternehmen selbst keine Maßnahmen im IT-System ergreifen“, heißt es.
Entscheidend wird sein, ob die Änderungen wirklich bei unseren Bäuerinnen und Bauern ankommen.
Alexander Bernhuber
Weiters wurden die Übergangsfristen geändert. Für Bauern und Kleinunternehmen soll die EUDR erst am 30. Dezember kommenden Jahres schlagend werden, für Konzerne und große Unternehmen dürfte es aber bei der Frist im heurigen Dezember bleiben. Man arbeite allerdings bereits an Notfallplänen, sollte der Rechtsvorschlag für Letztere nicht rechtzeitig vor dem Jahreswechsel abgeschlossen werden.
Bauernvertreter vorsichtig optimistisch
Unter Österreichs Agrarpolitikern wird der Vorschlag wohlwollend aufgenommen. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Kommission nun endlich erkennt, dass die EUDR in ihrer aktuellen Form nicht praxistauglich ist und Vereinfachungen in Aussicht stellt“, teilt etwa Forstminister Norbert Totschnig mit „Unsere erste Einschätzung ist positiv, aber entscheidend wird sein, ob die angekündigten Änderungen wirklich bei unseren Bäuerinnen und Bauern ankommen. Besonders für Betriebe aus Regionen, in denen keine Entwaldung stattfindet, muss gelten: weniger Bürokratie, mehr Praxisnähe“, betont der EU-Abgeordnete und Präsident des Europäischen Bauernbundes, Alexander Bernhuber. Und Österreichs Bauernbund-Präsident Georg Strasser ergänzt: „Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entlastung und mehr Praxistauglichkeit bei der Entwaldungsverordnung.“ Allesamt erklären sie jedoch, dass der ergangene Vorschlag erst einer detaillierten Prüfung bedarf. Auch die LK Österreich teilt auf Nachfrage mit, man prüfe derzeit, ob der Vorschlag nun auch tatsächliche Erleichterungen für die Bauern bringt.
Formelle Zustimmung steht noch aus
Für die formelle Annahme müssen nun das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Erst dann erlangen die Änderungsvorschläge Gültigkeit.
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