Corinna Weisl

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Bauernbund zieht Jahresbilanz

Der Österreichische Bauernbund nutzte die letzten Dezembertage, um die agrarpolitischen Errungenschaften des Jahres Revue passieren zu lassen.

Das Jahr 2025 war für Österreichs Land- und Forstwirtschaft anspruchsvoll, resümierte der Bauernbund kürzlich in einer Aussendung. Schwankende Erzeugerpreise, hohe Betriebskosten und schwierige Witterungsbedingungen hätten vielen Betrieben zugesetzt. „Trotz angespannter Budgetsituation konnten zentrale Anliegen der Branche auf nationaler und europäischer Ebene verankert werden“, sind Bauernbund-Präsident Georg Strasser und Direktorin Corinna Weisl dennoch überzeugt. So sei nach intensiven Regierungsverhandlungen eine Koalition gebildet worden, in der Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig als Interessenvertreter des bäuerlichen Sektors auftrete. Auch auf EU-Ebene kam Bewegung in die Agrarpolitik: Einige ursprünglich geplante Maßnahmen des Green Deal wurden überarbeitet oder zurückgenommen. Für die kommenden Jahre bleibe die Forderung bestehen, Bürokratieabbau und faire Wettbewerbsbedingungen konsequent umzusetzen. Ebenso wird betont, dass die europäische Lebensmittelversorgung ein zentraler Teil der Sicherheitsarchitektur bleiben müsse. Die Arbeitsbilanz des Bauernbundes umfasst zehn Maßnahmen und Ergebnisse:

Stabiles österreichisches Agrarbudget:

Trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage seien zentrale Förderbereiche wie Direktzahlungen, Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL) und die Bergbauernförderung aufrechterhalten worden. Auch die Fortführung des Waldfonds sei gesichert. Das Doppelbudget 2025/26 schaffe damit eine stabile finanzielle Grundlage für Land- und Forstwirtschaft.

Planungssicherheit in der Schweinehaltung:

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes sei nun Rechtssicherheit für Schweinehalter gegeben. Nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kam es zu einem Kompromiss, der eine Übergangsfrist bis Mitte 2034 für Vollspaltenbuchten vorsieht. Betriebe, die zwischen 2018 und 2022 investiert haben, erhalten eine verlängerte Übergangsfrist von 16 Jahren.

Schutzstatus des Wolfs gesenkt:

„Durch eine österreichische Initiative konnte der Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene herabgesetzt werden“, informiert der Bauernbund. Nach Änderungen der Berner Konvention und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie erhielten Abschussverordnungen der Bundesländer eine rechtliche Grundlage. Erste Länder nahmen den Wolf bereits in das Jagdgesetz auf.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vereinfacht:

Der Zulassungsprozess für Pflanzenschutzmittel wurde vereinfacht. Durch die Neugestaltung der gegenseitigen Anerkennung kam es bereits zu über 50 Neuzulassungen. Eine EU-Initiative sieht zudem vor, Wirkstoffe künftig unbefristet zu genehmigen und Bio-Pflanzenschutzmittel über ein erleichtertes Verfahren zuzulassen.

Gleiche Standards und Schutzmaßnahmen für Importe aus der Ukraine:

Ein neues Abkommen zwischen der Ukraine und der EU reduziert laut Bauernbund zollfreie Agrarimporte und verpflichtet die Ukraine, EU-Standards bei Produktion und Qualität einzuhalten. Sicherheitsmechanismen sollen bei Marktstörungen greifen und können von Mitgliedstaaten aktiviert werden.

Sanierungsoffensive wurde gestartet:

Mit der „Sanierungsoffensive Neu“ werde der Austausch alter Heizsysteme und thermisch-energetische Gebäudesanierungen gefördert. Dafür stehen jährlich 360 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung, mit einer Förderquote von bis zu 30 Prozent.

EAG-Novelle bringt Rechtssicherheit für Biogas:

Die Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ermögliche eine Übergangslösung für Biogasanlagen, deren Förderverträge 2026 auslaufen. Betreiber können diese Verträge um bis zu 18 Monate verlängern, bis das Erneuerbare-Gas-Gesetz in Kraft tritt.

Waldmonitoring verhindert, Entwaldungsverordnung verschoben und vereinfacht:

Die geplante EU-Waldmonitoring-Verordnung wurde zurückgezogen. Die Entwaldungsverordnung tritt für große Betriebe erst Ende 2026, für kleine Unternehmen Mitte 2027 in Kraft. Sie wurde inhaltlich vereinfacht: Eine einmalige Sorgfaltserklärung genügt, die Angabe der Postadresse ersetzt die aufwendige Geolokalisierung.

Höhere Buchführungsgrenze und Entlastung für Almausschank durchgesetzt:

Ein Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung hebt die Grenze für die Buchführungspflicht von 700.000 auf 1 Million Euro an. Für Almbewirtschafter mit Hüttenbetrieb entfällt der Flaschengebindezwang, wodurch offene Ausschankmöglichkeiten geschaffen und Kosten gesenkt werden sowie Müll vermieden wird.

Pünktliche AMA-Hauptauszahlung gesichert:

Die Leistungsabgeltungen wurden und werden noch vor Jahresende überwiesen. Österreich zähle laut Bauernbund damit erneut zu den ersten EU-Staaten, die die GAP-Gelder für das laufende Jahr auszahlen. Die Basisprämie wird vollständig, ÖPUL- und Ausgleichszulage werden zu 75 Prozent ausbezahlt.

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