Aktuell findet die Februar-Sitzung des Tiroler Landtages statt. Als für die Landwirtschaft spannendstes Thema gilt die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes, die am ersten Sitzungstag beschlossen wurde. Wichtigstes Ziel der Novelle ist es, den Zeitraum zwischen Gefährdung oder Schadensereignis durch einen Wolf und der Anordnung der Entnahme noch weiter zur verkürzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die größten Erfolgschancen für eine Bejagung innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten eines Schadens- oder Gefährdungsereignisses liegen.
Klare Regeln für „Schuss auf Sicht“
Inhaltlich umfasst die Gesetzesneuerung unter anderem den „Schuss auf Sicht“ im Rahmen des rechtfertigenden Notstands bei akuter Bedrohung durch Wölfe. Qualifizierte Tierhalter, Almbewirtschafter und Almpersonal sollen so zukünftig selbst schnell reagieren und einen Risiko- oder Schadwolf waidgerecht entnehmen können. Dies setzt den Besitz einer gültigen Jagdkarte sowie die Zustimmung des örtlichen Jagdausübungsberechtigten voraus.
„Wir öffnen den Weg der Bejagung zum Schutz unserer Nutztiere. So werden die Verantwortlichen vor Ort gestärkt und Entscheidungswege verkürzt“, erklärt Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler, der die Umsetzung der Novelle als zuständiges Mitglied in der Tiroler Landesregierung verantwortet. „Somit gibt es künftig klare Regeln für den Umgang mit dem Wolf – schnell und unbürokratisch. Außerdem sorgt die neue Definition zu Schad- und Risikowölfen für Rechtssicherheit.“
Klar definiert sind Risikowölfe Tiere, die sich weniger als 200 Meter von Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden aufhalten oder sich Menschen annähern. Als Schadwolf gelten Tiere, die Angriffs-, Riss- oder Verletzungsereignisse an Nutztieren verursachen – unabhängig von einer Mindestanzahl betroffener Tiere.
"Wolfsmanagement, das funktioniert"
Künftig braucht es – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – für eine Entnahme eines Schad- oder Risikowolfes nicht zwingend eine Verordnung. Stattdessen erfolgt eine Prüfung durch die Behörde und die zur Entnahme berechtigten Personen werden direkt informiert. Die Verständigung erfolgt per SMS. Geisler sieht einen wichtigen Meilenstein erreicht: „Wir schaffen ein Wolfsmanagement, das funktioniert – in der Praxis, im Recht und für die Zukunft unserer Almwirtschaft.“
Die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes gehe in die richtige Richtung, ist Elmar Monz, Obmann des Tiroler Almwirtschaftsvereins, überzeugt: „Das bedeutet eine große Erleichterung für Almbewirtschafter und -personal. Nun ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jagd, Land- und Almwirtschaft gefordert. Doch da wir alle dasselbe Ziel verfolgen, bin ich guter Dinge, dass diese Kooperation funktionieren wird.“
Bewahrung der Almwirtschaft
Peter Pirchl, Ortsbauernobmann von Westendorf, hatte bereits mehrfach unliebsame Begegnungen im Zusammenhang mit dem Wolf: Neben den Rissen und der Verletzung von über 20 Schafen auf der Rotwandalm im Jahr 2021 kam es 2022 zu einem Rehriss in der Nähe des Spielplatzes seines Wohnhauses. „Wir sind es mittlerweile fast schon gewohnt. Die Schafe werden teilweise gar nicht mehr aufgetrieben, und die Sorge um die Rinder wächst“, schildert Pirchl die Situation. Dass die Novelle des Jagdgesetzes nach jahrelangem Ringen nun umgesetzt werden soll, bewertet er positiv: „Nur durch die Möglichkeit der Entnahme kann die Almwirtschaft bewahrt werden.“ Zudem hofft er auf eine tatkräftige Unterstützung durch die Jägerschaft.
Laut LH-Stv. Josef Geisler tritt die Novelle rechtzeitig vor der Almsaison 2026 in Kraft.
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