Bereits in den ersten Jänner-Tagen hat Landeshauptmann Anton Mattle die erste Entbürokratisierungsmaßnahme des neuen Jahres beauftragt. Wer in Tirol für eine Jagdprüfung zugelassen werden möchte, muss derzeit neben einer Teilnahmebestätigung an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes unter anderem auch eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Dies wird nun im Rahmen des Tirol Konvents vereinfacht: Für angehende JägerInnen entfällt der Gang zur Gemeinde künftig grundsätzlich. Damit die Geburtsurkunde bei der Gemeinde nicht mehr extra beantragt und vorgelegt werden muss, werden die rechtlichen Bestimmungen geändert: Künftig ist – ergänzend zur Teilnahmebestätigung am Ausbildungslehrgang – lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis wie Pass, Personalausweis oder Führerschein vorzulegen.
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