Traktor mit Spritze

Copyright © Foto: AlfRibeiro – stock.adobe.com

Gleiche Standards für Agrarimporte

In Frankreich gelten für Einfuhren einiger Agrargüter neue Regeln. Wurden diese mit in der EU verbotenen Spritzmitteln behandelt, dürfen sie nicht mehr importiert werden. Hierzulande wird Ähnliches gefordert.

Die französische Regierung macht beim Schutz ihrer Landwirte Ernst. Seit 8. Jänner müssen dort eingeführte Agrarerzeugnisse frei von Rückständen bestimmter, in der EU verbotener Pflanzenschutzmittel sein.

Wie Agra-Europe berichtet, betrifft dies Wirkstoffe wie Carbendazim, Benomyl, Glufosinat, Thiophanat-methyl und Mancozeb. Genau hingeschaut wird unter anderem bei Getreide und Kartoffeln, Zitrusfrüchten, Stein- und Kernobst sowie Tomaten.

Gleiche Regeln für alle

Die sogenannten Spiegelklauseln gelten zunächst für ein Jahr, automatische Aufhebung im Falle einer EU-weiten Regelung inklusive. Bereits in der Vergangenheit verhängte Frankreich mehrfach Importverbote, etwa auf Fleisch mit wachstumsfördernden Antibiotika-Rückständen.

Der Niederösterreichische Bauernbund findet Gefallen am französischen Weg und fordert auch in Österreich einen sofortigen Importstopp für Waren, die nicht den heimischen Standards entsprechen. „Was für heimische Betriebe verboten ist, darf bei Importen nicht erlaubt sein“, wird betont. Schutzmaßnahmen wie diese würden sowohl Konsumenten als auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft schützen, teilt man sinngemäß mit.

Schutz für regionale Landwirtschaft gefordert

Gerade im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen drohen heimische Bauern sonst billigen Importen aus Südamerika ausgeliefert zu sein. Regionale Lebensmittelerzeuger bräuchten Schutz, keine zusätzliche Benachteiligung und Bürokratie, wird ergänzt. Konsequente Kontrollen an den EU-Außengrenzen seien jetzt gefragt.