Vielerorts erfolgte bereits der diesjährige Almabtrieb. Bei Rindern ist das tatsächliche Abtriebsdatum von der für die Alm zuständigen Person im AMA-RinderNET binnen 14 Tagen zu bestätigen, oder – wenn es vom bereits bekannt gegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum abweicht – zu korrigieren.
Bei Schafen und Ziegen hat diese Korrektur von der zuständigen Person im Mehrfachantrag zu erfolgen. Die Meldung ist unter eama.at in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ möglich. Achtung: Bei Kleinwiederkäuern beträgt die Meldefrist nur sieben Tage und muss auch dann passieren, wenn das Datum sich nicht vom geplanten Termin unterscheidet.
Bei Pferden, Ponys, Eseln und Neuweltkamelen ist das anders. Hier ist keine erneute Bestätigung notwendig, wenn das geplante Datum eingehalten wurde. Bei einer Änderung ist diese ebenfalls binnen sieben Tagen in der Auftriebsliste online richtigzustellen. „Werden die Meldungen nicht fristgerecht durchgeführt, kann dies im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen zu Beanstandungen führen“, teilt die AMA diesbezüglich mit.
Einhaltung der Weidepflicht prüfen
Das gelte auch bei Teilnahme an der Maßnahme „Tierwohl-Weide“. Zwar werden bei Rindern die förderbaren Tiere automatisch aus der Rinderdatenbank übernommen, halten einzelne Tiere die Weideverpflichtung nicht ein, sind diese von der Maßnahme abzumelden.
Bei Schafen und Ziegen sind sämtliche Tierzugänge und Tierabgänge für die Maßnahme von 1. April bis einschließlich 31. Oktober innerhalb von sieben Tagen zu melden. Für den Almauftrieb und Almabtrieb sind am Heimbetrieb keine gesonderten Meldungen für „Tierwohl-Weide“ erforderlich, da die Angaben in der „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ automatisch berücksichtigt werden.
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