Wolf Fadenkreuz

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Erster Wolfsabschuss in NÖ: Schutz der Betriebe hat Priorität

Der Wolfsdruck im Waldviertel steigt, doch die Niederösterreichische Wolfsverordnung ermöglicht nun ein rasches Eingreifen. Der erste Abschuss in Zwettl zeigt, wie konsequent das Land agiert.

Im Bezirk Zwettl wurde vergangene Woche ein sogenannter „Problemwolf“ entnommen, eine Premiere in Niederösterreich. Der Abschuss erfolgte auf Grundlage der seit 2023 verschärften Wolfsverordnung des Landes. Diese erlaubt ein rasches Eingreifen, wenn ein Wolf sich wiederholt Siedlungen gefährlich nähert oder Nutztiere trotz Schutzmaßnahmen bedroht.

Laut Landesregierung wurde der Abschuss nicht nur verordnungskonform durchgeführt, sondern auch innerhalb der Frist gemeldet. Die Begutachtung durch Sachverständige des Landes ist ebenfalls bereits erfolgt. Das erlegte Tier hatte sich demnach einer bereits zuvor attackierten Schafherde erneut auf weniger als 100 Meter genähert, trotz höherem Zaun und Untergrabschutz. Damit war die Voraussetzung für eine Entnahme erfüllt.

LK-Präsident Johannes Schmuckenschlager befürwortet die Entnahme naturgemäß: „Der Schutz der Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Betriebe hat Vorrang. Es geht um unsere Menschen, unsere Tiere und unsere Wirtschaftsweise in den ländlichen Regionen.“

Wolfsdruck im Waldviertel nimmt zu

Das Waldviertel zählt mittlerweile zu den Hauptschadensgebieten des Wolfs in Niederösterreich. Immer häufiger werden Nutztiere gerissen und die Raubtiere drängen näher an Dörfer und Höfe heran. „Dieses Verhalten kann nicht toleriert werden“, betont der LK-Chef.

Laut Landesangaben wurden heuer österreichweit bereits elf Wölfe geschossen, seit 2023 insgesamt 38. Der zunehmende Druck durch die Raubtiere wird auch anhand der Rissstatistiken deutlich. In Niederösterreich wurden allein in diesem Jahr 48 Fälle bestätigt, in denen Wölfe Nutztiere gerissen haben.

Der Schutz der Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Betriebe hat Vorrang.

Johannes Schmuckenschlager

Mit der im April 2023 in Kraft getretenen und vor gut einem Jahr nachgebesserten Wolfsverordnung hat Niederösterreich ein Instrument geschaffen, um auf problematisches Wolfsverhalten gezielt reagieren zu können.

Nähert sich ein Wolf bewohnten Gebäuden, Stallungen oder Weideflächen auf weniger als 100 Meter und lässt sich nicht vergrämen, darf er entnommen werden. Auch nach dem ersten Riss eines sachgerecht geschützten Nutztieres ist eine Tötung durch einen Jagdausübungsberechtigten erlaubt. Diese klaren Regelungen geben Landwirten sowie Jägern Handlungssicherheit im täglichen Umgang mit den großen Beutegreifern.

Wolfspräsenz hinterlässt Spuren

Die LK Niederösterreich sieht im unkontrollierten Anwachsen der Wolfspopulation eine ernste Bedrohung für die Weidewirtschaft. In mehreren Regionen sei es bereits zu einem Rückgang der Weidetierhaltung

gekommen. „Damit geht wertvolle Biodiversität verloren – weit mehr, als der Wolf selbst beitragen könnte“, warnt Johannes Schmuckenschlager. Er fordert daher konsequenten Vollzug und klare Regeln: „Nur wenn wir handeln, können wir den ländlichen Raum lebendig halten und die Kulturlandschaft erhalten.“

„Wolfsmanagement braucht klare Regeln“

Auch der NÖ Jagdverband befürwortet die nunmehr erste Entnahme im Bezirk Zwettl. Laut Verband ist ein „integrales Wolfsmanagement“ notwendig, das aufeinander abgestimmte Maßnahmen, von Prävention über Vergrämung bis zur Entnahme, umfasst. Nur so könne in einer Kulturlandschaft wie jener in Niederösterreich ein konfliktarmes Zusammenleben von Menschen, Wild- und Nutztieren ermöglicht werden.

„Unsere Jägerinnen und Jäger handeln ausschließlich auf Basis der Wolfsverordnung“, betont der Verband. Im aktuellen Fall habe der Wolf trotz Herdenschutzmaßnahmen Nutztiere verletzt und gerissen sowie dieselbe Herde erneut bedroht. „Für genau solche Fälle sieht die Verordnung die Entnahme vor.“

Aktualisiert am 8. Oktober 2025

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