Aufschub des Aufschubs

Porträt Clemens Wieltsch

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Es dürfte für die Standesvertretung ein hartes Stück Arbeit gewesen sein, die Europäische Kommission zu überzeugen. Nun liegt sie jedenfalls vor, die inhaltliche Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Was einst mit einem grundsätzlich begrüßenswerten Ansatz – der Eindämmung der globalen Waldzerstörung – begann, hat sich in der praktischen Vorbereitung als klassische Bürokratie-Keule für ganze Wertschöpfungsketten erwiesen. Dokumentationspflichten für Erzeuger von Holz, Rindern und Soja, schlagspezifisch und vor allem ständig neu. So lasen sich frühere EUDR-Pläne aus Brüssel. Dass dann noch bei der Einführung des Registrierungssystems allzu lange zugewartet wurde, sorgte nochmals für Unmut. Insbesondere in Ländern wie Österreich, wo die Zeiten der Brandrodung (anders als im Regenwald Südamerikas) bekanntlich Jahrhunderte zurückliegen und der Wald ständig an Fläche gewinnt.

Die bei Redaktionsschluss eingegangenen Verbesserungsvorschläge lassen nun auf eine praktikable Umsetzung Ende kommenden Jahres hoffen. Es handelt sich also nicht nur um den Aufschub eines Aufschubs einer mittlerweile unter Bauern wohl verhassten Brüsseler Verordnung, sondern beachtenswerterweise um echte Korrekturen der EU-Entscheidungsträger nach begründeter Kritik und mehrfacher Intervention von Experten. Das dürfen sich auch Österreichs Bauernvertreter wohl zu Recht auf die Fahnen schreiben.

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