Der Rübenderbrüssler machte zuletzt wieder Probleme. Die feucht-kühle Witterung lässt die Bauern hoffen.

Als wären die Verwerfungen am Zuckermarkt nicht herausfordernd genug, treibt auch der Rübenderbrüssler den Bauern Sorgenfalten auf die Stirn. „1.300 Hektar wurden bereits umgebrochen“, weiß Markus Schöberl, Direktor der Österreichischen Rübenbauernorganisationen. Das entspricht immerhin knapp fünf Prozent der heuer ohnehin kleiner ausgefallenen Kontraktflächen. Betroffen waren „die üblichen Hotspots“, also etwa der Großraum Hollabrunn, der Wagram und das nördliche Tullnerfeld. „Aber auch im Weinviertel gibt es Schäden“, So Schöberl.

Insgesamt hätten die Bauern etwa 300 Hektar nachgebaut. „Das heißt 1.000 Hektar sind definitiv verloren.“ Je nach Witterung könnte der Ausfall aber noch weitere 300 Hektar betreffen, wobei die feucht-kühle Witterung den Beständen gelegen kommt. „Derzeit wächst die Rübe dem Käfer davon. Das kann sich aber rasch ändern, wenn das Wetter umschlägt“, berichtet der Rübenbauern-Direktor. Vorsicht geboten ist auch beim Erdfloh. Bekanntlich führt Agrana gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern ein Monitoring zu deren Verbreitung in Zuckerrüben durch. Laut Warndienst sind die Schadschwellen in einigen Anbaugebieten Ober- und Niederösterrreichs bereits überschritten.

Neue Ausnahmeregelung

Seit heuer wird das Aufstellen von Pheromonfallen zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers in Zuckerrüben als optionaler ÖPUL-Zuschlag in UBB und Bio gefördert. Laut AMA wird dieser grundsätzlich nur auf heuer mit Rüben bestellten Flächen und jenen, auf denen im Vorjahr Zuckerrüben angebaut wurden, gewährt. Aufgrund des großen Derbrüsslerdrucks hat das Landwirtschaftsministerium nun eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Somit bleiben die Flächen auch dann förderfähig, wenn eine andere Ackerkultur nachgebaut wurde. Laut Markus Schöberl ist dies in Anbetracht der fortgeschrittenen Vegetation nämlich mittlerweile eher der Fall. Um in den Genuss der Prämie zu kommen, muss die Schlagnutzungsart zum Stichtag 15. April 2025 jedenfalls als Zuckerrüben im Mehrfachantrag (MFA) gemeldet und mit dem Code PZR versehen gewesen sein.

Eingabe bis 13. Juni

Naturgemäß müssen die Pheromonfallen auch ordnungsgemäß installiert und betrieben worden sein. „Insbesondere ist auf die Mindestanlagedauer von fünf Wochen hinzuweisen“, teilt die AMA mit. Bei der Auswahl der nachgebauten Kulturen müssen Bauern auch auf die Vorgaben laut Konditionalität, etwa die Anbaudiversifizierung (Getreide-/ Maisanteil), achten. Außerdem muss bei Nachbau einer anderen Kultur zwingend eine Eingabe im eAMA erfolgen. Laut AMA genügt ein formloser Antrag unter dem Register Eingaben „Nachricht Allgemein“. Dieser muss bis spätestens 13. Juni gestellt werden. Alle betroffenen Flächen sind samt schlagbezogener Aufzeichungen zu den Fallen anzufügen. Für die Kultur selbst darf auch auf die Korrektur im MFA nicht vergessen werden. „Der Code PZR muss dabei gesetzt bleiben“, betont man in der AMA.

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  • Rübenderbrüssler: BZ/Maad
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AUTORClemens Wieltsch
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