Lawinenverbauung in den Alpen

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Wildbach- und Lawinenverbauung: Geschützter Lebensraum der Alpen

In einem Alpenland wie Österreich kommt der Wildbach- und Lawinenverbauung große Bedeutung zu. Hier die wichtigsten Fakten zu ihrer Entwicklung.

Zu den Kernaufgaben des 1868 gegründeten Ackerbauministeriums gehört bis heute der forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung, der 1884 nach französischem Vorbild in der damaligen Monarchie eingerichtet wurde. Die gesetzlichen Grundlagen bildeten das Wildbachverbauungsgesetz und rechtliche Bestimmungen, wie sie im heutigen Wasserbautenförderungsgesetz enthalten sind. Die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) ist auch im geltenden Forstgesetz verankert, weil 1975 die Gefahrenzonenplanung für die Besiedlung in den Regionen sowie die örtliche Raumplanung rechtliche Grundlagen erhielt.

300 Mitarbeiter in sieben Sektionen

Die Gesetzgebung und Vollziehung der WLV ist in den Artikeln 10 und 102 in der österreichischen Verfassung als Bundeskompetenz festgelegt. Die WLV ist organisatorisch eine nachgeordnete Dienststelle des heutigen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima – und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. In der WLV sind 300 Mitarbeiter in sieben Sektionen und 21 Gebietsbauleitungen organisiert und direkt in den Regionen vertreten. Die Gebietsbauleitungen bieten bundesweit einen flächendeckenden, vorbeugenden Schutz gegen drohende Naturgefahren.

650 Schutzwaldgemeinden

Durch jährliche Investitionen werden 4.800 Beschäftigungsverhältnisse gesichert. In Österreich sind gut 20 Prozent des Gebäudebestandes potenziell durch Naturgefahren betroffen, 170.000 Liegenschaften liegen in Gefahrenzonen von 1.400 Gemeinden. Das jährliche Bauvolumen beträgt rund 175 Mio. Euro, wovon 70 Prozent auf Maßnahmen zum Schutz von Wildbächen aufgewendet werden. Österreich ist mit rund vier Mio. Hektar ein waldreiches Land, der Schutzwaldanteil in mehr als 650 Schutzwaldgemeinden macht 42 Prozent aus.

Gefahrenzonenpläne

Der Gefahrenzonenplan weist wildbach – und lawinengefährdete Bereiche aus, die besonderer Bewirtschaftung oder Freihaltung bedürfen. Die Planung wurde in den letzten Jahren aktualisiert. Von allen 2.092 Gemeinden benötigen 1.433 Gefahrenzonenpläne.

Neue Herausforderungen

Die Strategie „Wildbach 2025“ enthält Schutzleistungen in Anbetracht des sich ändernden Klimas sowie Maßnahmen zur Stärkung des Schutzwaldes als grüne Infrastruktur und die Intensivierung der Digitalisierung. In Anbetracht der wachsenden Bevölkerung – bis 2030 könnte die Einwohnerzahl Österreichs 9,35 Mio. Menschen betragen – der zunehmenden Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie der bedenklichen Bodenversiegelung hat die Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich enorme Aufgaben zu bewältigen. Im Jahr 2023 wurden allein für den Hochwasserschutz 773 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 206 Mio. Euro genehmigt. Die zuständigen Fachabteilungen des Agrarressorts würdigten in der Publikation „Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich“ die Bedeutung dieser Dienststelle des Ministeriums, ebenso die jährlichen „Grünen Berichte“.