Durch die Vorlage des Legislativvorschlags nimmt der Gesetzeswerdungsprozess des Handelsabkommens Fahrt auf. Mit einem Trick forciert Brüssel den Abschluss.
Seit exakt 26 Jahren verhandelt die Europäische Union mit dem Südamerikanischen Staatenbund Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela) über die Schaffung einer Freihandelszone. Mit den geopolitischen Verwerfungen der vergangenen Jahre gewann der Handelsdeal zuletzt wieder an Priorität. Im Dezember verkündete Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Montevideo, Uruguay bekanntlich eine politische Einigung.
Interims-Abkommen steht zur Debatte
Vergangenen Mittwoch legte die EU-Exekutive ihren Legislativvorschlag vor. Unternehmen und der Agrar- und Lebensmittelsektor in der Europäischen Union werden sofort von niedrigeren Zöllen und geringeren Kosten profitieren, was zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beiträgt“, sagt von der Leyen. Der Handelspakt würde einen Markt mit nicht weniger als 700 Mio. Menschen schaffen, „die größte Freihandelszone der Welt“, wird betont. Die Kommission wendet einen besonderen Kniff an, um die Ratifizierung des Abkommens nicht in letzter Minute noch zu kippen. Eigentlich müssen Handelsabkommen nämlich in allen 27 nationalen Parlamenten der EU angenommen werden. Das ist grundsätzlich auch beim Mercosur-Pakt der Fall. Bis allerdings die Nationalstaaten ihre Zustimmung geben, möchte die Kommission ein Interims-Handelsabkommen (iTA) auf den Weg bringen, welche ausschließlich Freihandelsaspekte umfassen und damit allein in EU-Zuständigkeit fallen. Dazu bedarf es nur einer einfachen Mehrheit im EU-Parlament und einer qualifizierten Mehrheit im Rat. Das bedeutet, 15 Mitgliedsstaaten, welche 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen zustimmen. Eine solche Mehrheit sei laut Medienberichten zumindest im Bereich des Möglichen. Die Abstimmungen dürften spätestens bis zum Frühjahr passieren.
6 Mrd. Euro gegen Bauernsogen
Die Bedenken der europäischen Bauernschaft will Brüssel mit einem zusätzlichen Rechtsakt aus dem Weg räumen. Darin sind Schutzmechanismen, etwa ein verstärktes Monitoring von sensiblen Agrarprodukten wie Zucker, Rind- und Geflügelfleisch vorgesehen. Bei Marktstörungen will man nach spätestens 25 Tagen Maßnahmen ergreifen, weiters sollen „Ermittlungen“ eingeleitet werden wenn Lebensmitteleinfuhren aus dem Staatenbund um mehr als 10 Prozent steigen oder deren Preise das hiesige Niveau um 10 Prozent unterschreiten. Zu guter Letzt sollen Geldmittel in Höhe von EU-weit 6,3 Mrd. Euro als „Sicherheitsnetz“ zur Verfügung gestellt werden, welche im Ernstfall zur Verfügung stehen.
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