Schafherde

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400.000 Euro gegen Wolf und Bär

Der Schutz der Nutztiere vor Großraubwild ist der Vorarlberger Landesregierung naturgemäß ein zentrales Anliegen. Seit 2018 wurden dafür rund 400.000 Euro an Förderungen für Entschädigungen für Tierverluste, Monitoring-Maßnahmen und Herdenschutz bereitgestellt.

Landesrat Christian Gantner betont: „Wir haben in Vorarlberg ein funktionierendes Wolfsmanagement etabliert und arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer gesetzlichen Möglichkeit für präventive Wolfsentnahmen. Gleichzeitig investieren wir konsequent in den Herdenschutz, um unsere Älplerinnen und Älpler auch in diesem Bereich gezielt zu unterstützen.“

Im laufenden Jahr wurden insgesamt 13 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder mussten nach Rissereignissen notgetötet werden. Besonders Schafe und Ziegen sind bei der Anwesenheit von Wölfen gefährdet – deshalb unterstützt das Land die Landwirte mit Förderungen für gezielte Herdenschutzmaßnahmen. „Welche Maßnahmen am besten geeignet sind, entscheiden die Bäuerinnen und Bauern selbst – sie sind die Experten, wenn es um den Schutz ihrer Tiere geht“, so der Landesrat.

Es gäbe verschiedene Möglichkeiten, Nutztiere vor Großraubwild zu schützen. Bei der Errichtung von Zäunen beispielsweise seien bestimmte Vorgaben zu beachten, damit sie überhaupt einen möglichen Schutz vor Wölfen bieten können. Welche Maßnahmen geeignet sind, hänge stark von der Größe und Zusammensetzung der Herde, dem Herdenmanagement sowie vom beweideten Gebiet ab.

Kein Allheilmittel

Herdenschutz ist jedoch nicht in allen Regionen und Lagen – insbesondere in alpinen Gebieten – praktikabel oder vollständig wirksam und stellt für viele Bewirtschaftende eine erhebliche finanzielle wie auch eine körperlich sehr anspruchsvolle Herausforderung dar. Grundsätzlich sollte der Herdenschutz standort- und situationsangepasst erfolgen.

Die überarbeitete Richtlinie zur Verhütung von Schäden an Nutztieren durch Großraubwild der Vorarlberger Landesregierung ist mit 1. April 2025 in Kraft getreten. Geeignete Schutzmaßnahmen werden vom Land mit 50 Prozent der anerkennbaren Nettokosten gefördert. Für den „Technischen Herdenschutz“ bei Schafen und Ziegen ab einer Herdengröße von mindestens zehn Tieren (älter als ein Jahr) können Kosten von bis zu 3.000 Euro anerkannt und unterstützt werden. Darüber hinaus übernimmt das Land 100 Prozent der Behandlungskosten verletzter Nutztiere sowie die Entschädigung für durch Wolf oder Bär getötete Nutztiere.

„Unsere Älplerinnen und Älpler können sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen und so schnell wie möglich reagieren, wenn Gefahr für Mensch, Tier und unsere Alpwirtschaft besteht. Wir als Land unterstützen, indem wir im Wolfsmanagement konsequent handeln, mit Hochdruck an einer rechtlichen Möglichkeit zur präventiven Entnahme arbeiten und finanzielle Mittel für Herdenschutzmaßnahmen bereitstellen“, betont Landesrat Gantner.