Quarantäne: „Anschober soll Regelung klarstellen“

Die Landesagrarreferenten fordern von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, die Regeln für die „Arbeitsquarantäne“ von Landwirten auch an die zuständigen Behörden klarer zu kommunizieren.

Täglicher Stallbesuch samt Tierkontrolle, aber auch Feld- oder Waldarbeiten, sind Landwirten während der Arbeitsquarantäne erlaubt.

Die Landwirtschaft ist systemrelevant. Deshalb gelten für Bäuerinnen und Bauern auch eigene Regeln, was die Corona-Quarantäne betrifft. So sollten positiv getestete Personen grundsätzlich nicht ihr Haus verlassen. Landwirte müssen dies allerdings, nicht nur, um täglich etwa ihre Stalltiere zu versorgen. Arbeiten am Hof, aber auch am Feld oder im Wald, dürfen von abgesonderten, weil positiv getesteten Personen fortgesetzt werden, sofern sichergestellt ist, dass diese keinen Kontakt zu Dritten haben und somit keine Ansteckungsgefahr besteht. Außerdem gelten einschlägige Hygienemaßnahmen. Ein Ab-Hof-Verkauf durch abgesonderte Personen ist etwa nicht erlaubt. 

Diese Bestimmungen wurden bereits zu Beginn der Corona-Pandemie im März vom Gesundheitsministerium festgelegt. Aktuell werden diese von den Behörden auf Landes- und Regionalebene allerdings unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt. Das hat zu erheblicher Verunsicherung bei betroffenen Bäuerinnen und Bauern geführt. Zuletzt etwa in Kärnten und Niederösterreich, wo Bezirkshauptleute positiv auf Covid-19 getesteten Bauern verboten hatten, ihre Häuser zu verlassen. 

Bezirksbehörden entscheiden mancherorts „individuell“

Die Landesagrarreferenten unter Vorsitz von Salzburgs Agrarlandesrat Josef Schwaiger forderten deshalb am Montag den Gesundheitsminister auf, diese Unsicherheit zu beenden. „Anschober soll gegenüber den Gesundheitsbehörden auf Landes- und Regionalebene endlich deutlich klarstellen, dass Bäuerinnen und Bauern auch in Quarantäne ohne Einschränkungen ihrer Arbeit nachgehen können, wenn keine Ansteckungsgefahr anderer Personen besteht“, so Schwaiger. Es könne nicht sein, dass jede Behörde diese essenzielle Frage anders und „individuell“ auslege. Mittlerweile gibt es in mehreren Bezirken Österreichs Fälle, wo positiv auf Covid-19 getesteten Landwirten die dringend notwendige Arbeit auf ihren Betrieben verwehrt wird. Dem Appell der Agrarlandesräte schloss sich auch Ministerin Elisabeth Köstinger an, die an dem Treffen teilgenommen hatte. 

Weiters erläuterten die Agrarlandesräte mit der Landwirtschaftsministerin Köstinger auch Tierzuchtfragen. Weil der Tierzucht-Pakt Ende 2020 ausläuft, beschloss man dessen Weiterführung ab 2021 bis 2025, um den Dachorganisationen der Tierzüchter finanzielle Sicherheit zu geben. 

Tierzuchtpakt verlängert 

Schwerpunkte sollen im Schweine- und Geflügelbereich gesetzt werden, um insbesondere die Eigenversorgung abzusichern. Auch das Qualitätsprogramm „QPlus Rind“ soll überarbeitet werden, um die Teilnahme daran zu erhöhen. Dazu kommt eine Kalbfleischstrategie für neue Absatzmärkte mit standardisierter Vermarktung und neuen Produktionsrichtlinien. Für das Tierhaltungsland Nr. 1, Oberösterreich, erklärte Landesrat Max Hiegelsberger: „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, den bäuerlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und damit auch wieder Investitionen zu ermöglichen. Der Tierzuchtpakt neu bis 2025, die Fortführung der Investitionsförderung und die Kalbfleischstrategie sind wichtige Schritte dorthin.“ (B.W., E.Z.)

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  • Schweine Agrarfoto.com: Agrarfoto.com
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