Hürden für den Fischräuber

Die Ausbreitung des Fischotters führt immer wieder zu Konflikten mit Fischzucht und Fischerei. Das Land Niederösterreich fördert die Errichtung von Zäunen, um Fraßschäden hintanzuhalten.

Gefördert werden vom Land NÖ die Materialkosten für Elektrozäune sowie Fixzäune mit oder ohne abschließender Elektrolitze.

er Fischotter ist eine nach der europäischen Naturschutzrichtlinie (Fauna–Flora–Habitat-Richtlinie) streng geschützte Tierart, dessen Verbreitung sich mittlerweile über ganz Niederösterreich erstreckt. Weil dieser wie schon sein Name verrät vor allem Fische, aber auch Amphibien, Krebse und Weichtiere verspeist, gerät er immer wieder in Konflikt mit Fischern und allen voran mit Teichwirten.

Um Fraßschäden in deren Fischzucht zu reduzieren, werden seit März von der Abteilung Naturschutz des Landes NÖ im Rahmen eines aus EU- und Landesmitteln geförderten Projektes wieder Förderungen für Fischotter-Zäune zur Verfügung gestellt. Diese haben sich als wirkungsvollste Präventionsmaßnahme der Teichwirte gegen vom Fischotter leergefressene Teiche erwiesen. Diese müssen aber in regelmäßigen Abständen auch erneuert werden.

75 Prozent der Materialkosten werden vom Land NÖ gefördert

Mit 75 Prozent der Materialkosten wird daher die Errichtung von Elektro- und Fixzäunen durch das Land Niederösterreich gefördert. Mit der Abwicklung der Förderung wurde die Ökologische Station Waldviertel des Bundesamtes für Wasserwirtschaft (BAW) und der Verein für Fisch- und Gewässerökologie als Träger der „ARGE – Prävention an Fischteichen“ betraut. Fördervoraussetzung ist die wasserrechtliche Bewilligung zum Zwecke der Fischzucht für das Gewässer. Zu beachten ist, dass die Fördersumme bei Elektrozäunen mit 1.000 Euro gedeckelt ist und jene für Fixzäune mit 5.000 Euro. In Sonderfällen kann die Förderung auch für die Erweiterung mit e-Litzen für einen Fixzaun oder für die Neuanschaffung von Batterien in Anspruch genommen werden. Ein Neuantrag kann frühestens nach fünf Jahren gestellt werden.

Das BAW berät über die korrekte Errichtung der Zaun­anlage und überprüft vorab die Fördervoraussetzungen. Nach dem Beitritt des Teichwirts zur „ARGE – Prävention an Fisch­teichen“ kann das Material eingekauft und der Zaun errichtet werden. Die Fertigstellung des Zaunes ist mittels Foto-Dokumentation an das BAW zu melden, das Abrechnungsformular ist ebenfalls beizulegen.

Information

Das Land NÖ hat die Beihilfenmodelle für die Fischotterproblematik in Teichwirtschaften und Fischzuchten verlängert. Alle Details dazu auf www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Fischotter.html

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  • 10 01 01 21 NO: Agrarfoto.com
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AUTOREva Riegler
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