Glyphosat-Zulassung für weitere zehn Jahre mit Auflagen

Einer Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat steht nichts mehr im Wege. Die EU-Kommission hat bekanntgegeben, sie werde eine Verlängerung beschließen, wenn auch mit weiteren Auflagen. Die aktuell gültige Genehmigung läuft am 15. Dezember aus.

Zwar hat es heute erneut keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Zulassungsverlängerung gegeben, jedoch auch keine Ablehnung. Erneut hat die einfache Mehrheit der EU-Länder für den Vorschlag votiert. Dagegen stimmten lediglich Österreich, Kroatien und Luxemburg, während sich neben Deutschland diesmal dem Vernehmen nach auch Italien sowie einmal mehr Belgien, Bulgarien, Frankreich, Malta und die Niederlande enthielten. Noch im Oktober habe der Vertreter Roms für eine Verlängerung votiert, berichtete Agra Europe. Bekanntlich bedurfte es zur Billigung des Kommissionsvorschlages einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten. Diese müssen zugleich aber knapp zwei Drittel (65 %) der EU-Bevölkerung abdecken.

Kurz nach der Abstimmung verlautete indes aus der EU-Kommission, man werde den eigenen Vorschlag umsetzen und eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat für die Verwendung in der EU für weitere zehn Jahre beschließen. Es werde aber neue Auflagen und Einschränkungen geben.

Begrüßt wurde diese Entscheidung prompt vom Pflanzenschutzmittelhersteller Bayer Crop Science. „Diese erneute Genehmigung ermöglicht es uns, Landwirten in der gesamten Europäischen Union weiterhin eine wichtige Technologie für die integrierte Unkrautbekämpfung zur Verfügung stellen zu können“, erklärte ein Unternehmenssprecher.

Die für Glyphosat federführende EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Juli aus wissenschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Zulassung vorgebracht. Bei der Risikobewertung der Auswirkungen von Glyphosat „auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt“, so die Behörde im Sommer. In das Ergebnis war auch die Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Vorjahr eingeflossen. Diese hatte festgestellt, dass die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllt sind.

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  • Glyphosat: sheilaf2002 - stock.adobe.com
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AUTORBernhard Weber
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