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EUDR: Ausnahmeregelung für Österreich gefordert

Mit Jahreswechsel tritt in der Europäischen Union die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung in Kraft. Diese verpflichtet die gesamte Wertschöpfungskette – vor allem aber die Bauern – zum Nachweis ihrer entwaldungsfreien Produktion von Holz, Soja und Rindfleisch. Die ursprünglich von der EU-Kommission angekündigten Erleichterungen für Länder mit geringerem Risiko sucht man bisher vergeblich.

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Ab 30. Dezember 2024 müssen Land- und Forstwirte sowie Händler die in der Europäischen Union Rindfleisch, Soja, Holz Kaffee, Kakao oder Palmöl auf den Markt bringen, mit einer sogenannten „Sorgfaltspflichterklärung“ versehen. Diese bescheinigt den Produkten „die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen“, dass sie nicht von Flächen stammen, welche nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden.

Auch rekultivierte Almen betroffen

„Für Rinderbauern bedeutet dies, dass man Futter von Flächen, die ab dem 1. Jänner 2021 entwaldet wurden, nicht mehr verfüttern oder die Produkte von den Rindern die damit gefüttert wurden, nicht mehr auf den Markt bringen darf. Auch Waldbauern dürfen Holz aus gerodeten Flächen nicht mehr verkaufen und müssen nachweisen, dass ihr Holz nicht aus gerodeten Flächen stammt”, erklärt der Bauernbund-NationalratsabgeordneteAndreas Kühbergerdie Tragweite der Verordnung für die heimische Landwirtschaft. Nach derzeitigem Stand würde dies auch rekultivierte Almflächen betreffen.

Konkrete Vorgaben stehen noch aus

Eigentlich sah der in Brüssel ausverhandelte Gesetzestext eine Einteilung der Nationen nach Risikokategorien vor. Für Länder mit niedrigem Entwaldungsrisiko würden auch nur geringere Anforderungen schlagend, wurde seitens der EU-Kommission versprochen. Erst aufgrund dieses Versprechens hätten sich die EVP-Abgeordneten im Europäischen Parlament für eine Zustimmung entschieden, beteuert Kühberger.

Kühberger: „Die Umsetzung der Entwaldungsverordnung muss so lange ausgesetzt werden, bis es praxistaugliche Lösungen gibt.“

EUDR: Ausnahmeregelung für Österreich gefordert

Allerdings sucht man die erwähnte Risikoeinteilung – genauso wie detaillierte Angaben zu den Auflagen ab Jänner – bisher vergeblich. Es gäbe auch „keinerlei Anzeichen“ für eine baldige Vorlage, moniert der Bauernbündler. „De Facto wird Österreich, wo im Jahr umgerechnet 3.200 Fußballfelder Holz zuwachsen, gleichbehandelt wie Brasilien, wo jährlich eine Fläche von über 70.000 Fußballfeldern abgeholzt wird“, ergänzt er. Dabei sei das österreichische Forstgesetz eines der strengsten der Welt und die heimischen Wälder „ökonomisch und ökologisch in ausgezeichnetem Zustand“, was nicht zuletzt auch Initiativen wie dem Waldfonds zu verdanken sei. Um diese „geradezu absurde“ Gleichstellung zu verhindern, fordert Kühberger, selbst aktiver Land- und Forstwirt, die EU-Kommission zum Handeln auf: „Die Umsetzung der Entwaldungsverordnung muss so lange ausgesetzt werden, bis es praxistaugliche Lösungen gibt, die die unterschiedlichen Voraussetzungen in den betroffenen Ländern berücksichtigen.“

Hierdie Verordnung im Wortlaut.

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