Der Tierschutzverein für Tirol 1881 erfüllt seit Jahrzehnten zentrale Aufgaben im öffentlichen Interesse. Neben der Aufnahme von Tieren aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen für Gebietskörperschaften übernimmt der Verein auch die Pflege zahlreicher Tiere, die von ihren Haltern abgegeben oder ausgesetzt werden. Dadurch wird Tierleid verhindert und eine tierschutzgerechte Betreuung sichergestellt, auch dann, wenn eine Kostenbeteiligung der ursprünglichen Halter nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
„Der Tierschutzverein für Tirol 1881 übernimmt Aufgaben, die für das Land, die Städte und die Gemeinden notwendig sind. Es geht dabei um ganz konkrete Verantwortung – nämlich darum, dass Tiere, für die niemand mehr sorgen kann, verlässlich untergebracht und gut versorgt werden“, betont LH-Stv. Josef Geisler. Die gemeinsame Finanzierung durch Land, Stadt und Gemeinden sei Ausdruck dieser Verantwortung und ein klares Bekenntnis zu verlässlichen Strukturen im Tierschutz.
"Um die Aufnahme, Pflege, Versorgung, Vermittlungs- und Auswilderungstätigkeiten von über 3.000 schutzbedürftigen Tieren garantieren zu können, benötigen wir die Sicherheit, zumindest 50 Prozent unserer Gesamtkosten abgegolten zu bekommen“, bedankt sich Veronika Rom-Erhard, Obfrau des Tierschutzvereins für Tirol 1881, für die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Flächendeckend in ganz Tirol
Die Förderung der Tierschutzarbeit in Tirol erfolgt flächendeckend und berücksichtigt die unterschiedlichen regionalen Strukturen. Neben dem Tierschutzverein für Tirol 1881 werden auch weitere Tierschutzeinrichtungen unterstützt, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Dazu zählt auch der in Osttirol tätige Tierschutzverein, der für seine Leistungen eine Förderung von jeweils rund 100.000 Euro für die beiden kommenden Jahre erhält. Damit ist sichergestellt, dass in allen Regionen Tirols eine verlässliche und tierschutzgerechte Betreuung von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder abgegebenen Tieren gewährleistet ist.
„Tierschutz bedeutet, Verantwortung dauerhaft wahrzunehmen. Mit der gemeinsamen Förderung schaffen wir die Voraussetzung, dass diese Aufgaben auch weiterhin fachgerecht erfüllt werden können“, so LH-Stv. Geisler abschließend.
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