Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, H5N1) breitet sich in diesem Herbst ungewöhnlich früh in Europa und Deutschland aus. Auch in Österreich wurden bereits Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen, etwa in Niederösterreich. Aufgrund dieser Entwicklung hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit 3. November das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko ausgewiesen.
Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich mahnt zur besonderen Vorsicht in allen Geflügelhaltungen. Ziel sei es, eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Enten und Gänse müssen strikt von anderem Geflügel getrennt werden, um jeden direkten oder indirekten Kontakt auszuschließen.
Strenge Hygieneregeln und Vorsicht geboten
Geflügel ist durch Netze, Dächer oder Gewebe vor Wildvögeln zu schützen. Fütterung und Tränkung dürfen nur im Stall oder unter einem überdachten Bereich erfolgen; Ausläufe müssen gegen Oberflächengewässer gesichert sein. Tränkewasser darf nicht aus Quellen stammen, zu denen Wildvögel Zugang haben.
Im Risikogebiet gelten besondere Meldepflichten: Eine verminderte Futter- oder Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent, ein Rückgang der Eierproduktion um über fünf Prozent oder eine erhöhte Sterblichkeit von mehr als drei Prozent pro Woche sind der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Jeder Verdacht auf Vogelgrippe ist unverzüglich anzuzeigen.
Laut LK Niederösterreich ist die Einhaltung von Biosicherheits- und Hygieneregeln entscheidend, um das Risiko eines Viruseintrags zu minimieren. Personen, die Geflügelbetriebe betreten – ob Mitarbeiter, Fremdpersonal oder Fangtrupps – müssen betriebseigene Arbeitskleidung und Stiefel tragen. Straßenschuhe dürfen sich nicht mit betrieblichen Wegen kreuzen; ein sofortiger Schuhwechsel beim Betreten des Geländes ist Pflicht. Am Stalleingang sollen Desinfektionsbecken mit sauren Desinfektionsmitteln (z. B. Virkon S oder Virex) bereitstehen. Auch Geräte, Ladeflächen und Transportmittel sind gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Gefahr einer Übertragung auf Nutztiere ist gegeben. Daher ist in ganz Österreich höchste Wachsamkeit erforderlich.
Christina Riedl
Private Geflügelhalter werden ebenfalls zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen. Besonders gefährdet sind Tierhaltungen in der Nähe von Teichen, Flüssen oder Feuchtgebieten, wo der Kontakt zu Wildvögeln leichter entstehen kann. Im Zuge der Herbstjagden bittet die LK NÖ die Jägerschaft, keine toten Wildvögel zu berühren und Schuhwerk gründlich zu reinigen, bevor Geflügelbestände betreten werden. Tot aufgefundene Wasser- oder Greifvögel sind der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Lage und Einschätzung in Niederösterreich
Nach Angaben von Christina Riedl, Leiterin der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle beim Amt der NÖ Landesregierung, wurden bislang rund 20 infizierte Wildvögel in Niederösterreich bestätigt (Stand Montag) – hauptsächlich Schwäne im Bezirk Amstetten sowie Einzelfälle in Gmünd und Horn. „Die Gefahr einer Übertragung auf Nutztiere ist gegeben. Daher ist in ganz Österreich höchste Wachsamkeit erforderlich“, betont Riedl.
Treten bei Geflügel plötzlich erhöhte Verluste, Atemnot, bläuliche Kämme oder Blutungen auf, ist sofort der Amtstierarzt zu informieren. Im Ausbruchsfall wird der gesamte Bestand gekeult, Schutzzonen werden eingerichtet und Nachbarbetriebe kontrolliert. Eine Entschädigung erfolgt über den Bund.
Das Risiko einer Ansteckung für den Menschen ist laut Riedl sehr gering. Personen mit häufigem Tierkontakt, etwa in Geflügelbetrieben, können sich vorsorglich impfen lassen, für Nutzgeflügel ist eine Impfung jedoch nicht erlaubt.
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