Die Blauzungenkrankheit (BTV) stellt für Landwirte in Österreich weiterhin eine ernste Gefahr dar. Mit der zunehmenden Verbreitung von BTV-Serotypen und der Aktivität der ÜberträgerGnitzen im Spätsommer und Herbst steigt das Risiko für Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden. Eine rechtzeitige Impfprophylaxe bietet die effektivste Möglichkeit, Tierleid zu reduzieren und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.
Zunehmende Fälle und typische Symptome
Vergangene Woche wurden österreichweit 235 neue BTVFälle gemeldet. Besonders betroffen sind ungeimpfte Tiere, die deutlich schwerere Krankheitsverläufe aufweisen. Die Blauzungenkrankheit trat in Österreich erstmals 2008 mit der Viruvariante 8 auf. Später folgten Serotyp 4 und zuletzt Serotyp 3. Insgesamt sind 36 Serotypen bekannt, von denen 1 bis 24 in der EU meldepflichtig sind.
Übertragen wird BTV durch Gnitzen, kleine blutsaugende Insekten. Ein direkter Tierkontakt führt nicht zur Infektion. Nach einem Stich können empfängliche Tiere Fieber bis 42 °C, Schleimhautläsionen, Lippen- und Kronsaumödeme, Nasen- und Speichelfluss sowie Lahmheiten entwickeln. Schwere Verläufe können Aborte oder Ausschuhen beinhalten, während geimpfte Tiere in der Regel mildere Symptome zeigen oder symptomfrei bleiben.
Das Gesundheitsministerium, die Ages, die Landwirtschaftskammer und das Land Niederösterreich empfehlen die Impfung gegen die Serotypen 3, 4 und 8. Der Kombinationsimpfstoff gegen BTV-8 schützt gleichzeitig auch vor BTV-4, während für Serotyp 3 ein separater Impfstoff verfügbar ist. Eine Impfung bereits erkrankter Tiere ist nicht sinnvoll.
Impfschutz als zentrale Maßnahme
Tierhalter sollten die präventive Immunisierung gesunder Tiere rechtzeitig mit ihren Tierärzten planen, um einen Schutz bei vermehrtem Auftreten in der Umgebung sicherzustellen. Dafür ist es nun höchste Zeit. Denn wie die Daten der Ages zeigen, ist dieser Tage in Niederösterreich nicht nut BTV-3, sondern, aus der Steiermark kommend, auch BTV-8 auf dem Vormarsch. Bei Verdacht auf BTV müssen Tierhalter den Amtstierarzt informieren. Alle empfänglichen Tiere des Bestandes werden erfasst, Blutproben entnommen und vom Nationalen Referenzlabor der Ages untersucht. Einzeltiersperren werden je nach Laborbefund verhängt. Eine Tötungsanordnung erkrankter Tiere erfolgt nicht. Auch eine Übertragung durch Milch und Fleisch ist ausgeschlossen.
Empfehlung aber keine Pflicht
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin betont, dass die Impfung freiwillig, jedoch dringend empfohlen ist. Insbesondere bei BTV-3, der schwere Krankheitsverläufe bei Schafen und Rindern verursacht, sowie bei BTV-8 in Kombination mit BTV-4, bietet die Impfung Schutz vor schwerem Krankheitsgeschehen und Leistungsverlust.
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