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Hauptauszahlung 2025: 1,34 Mrd. Euro für Österreichs Landwirtschaft

Auch heuer werden sämtliche Direktzahlungen und drei Viertel der ÖPUL- und AZ-Gelder noch im Dezember ausbezahlt.

Es gehört im österreichischen Agrarjahr zum guten Ton. Anders als in anderen EU-Ländern überweist die AMA auch heuer mit 18. Dezember die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2025, immerhin 571,6 Mio. Euro, in voller Höhe. Zusätzlich werden 75 Prozent der Zahlungen für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL, 445,5 Mio. Euro) und die Ausgleichszulage (AZ, 214,6 Mio. Euro) verrechnet, auch Nachberechnungen aus Vorjahren werden laut AMA berücksichtigt. Zusätzlich gelangen folgende Förderprogramme und Maßnahmen zur Auszahlung:

  • Rückvergütung der CO2-Bepreisung 2025 und Temporäre Agrardieselvergütung 2025 (75,3 Mio. Euro)

  • Waldfonds (6,2 Mio. Euro)

  • Ländliche Entwicklung-Projektförderungen (29,4 Mio. Euro)

  • Weinmarktordnung (423.000 Euro)

  • Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (270.000 Euro)

Für AMA-Vorstandsvorsitzenden Günter Griesmayr ist klar: „Die Hauptauszahlung 2025 unterstreicht eindrucksvoll die Bedeutung einer leistungsfähigen und funktionierenden Förderabwicklung.“ Diese erfolge „zuverlässig, transparent und termingerecht“. Auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig unterstreicht: „Mit den Leistungsabgeltungen für unsere österreichische Landwirtschaft sorgen wir für Stabilität und Planungssicherheit auf unseren Höfen.“ Für den Minister ist wichtig zu betonen, dass es sich um „kein Geschenk, sondern eine faire Abgeltung für Leistungen für eine umweltgerechte Bewirtschaftung, mehr Tierwohl und Tourismus“ handle.

Das wird ausbezahlt

  • Direktzahlungen: Basiszahlung für Heimgut- und Almweideflächen, Umverteilungszahlung, Zahlung für Junglandwirte sowie Alm-auftriebsprämie.

  • 75 % der ÖPUL- und AZ-Mittel

  • Rückvergütung CO2-Bepreisung

  • Temporäre Agrardieselrückvergütung

  • Waldfonds

Die Direktorin des Österreichischen Bauernbundes, Corinna Weisl, weiß indes um die Notwendigkeit einer pünktlichen Zahlung: „Planungssicherheit ist für unsere bäuerlichen Familienbetriebe aktuell wichtiger denn je. Dass der Auszahlungstermin steht und damit ein Großteil der Mittel noch im Antragsjahr bei den Betrieben ankommt, ist ein echter Vorteil. Unsere Bäuerinnen und Bauern können sich darauf verlassen, dass die Gelder rasch und planbar fließen.“ Das sei nicht zuletzt auf die Vertretungsarbeit des Bauernbundes zurückzuführen, ergänzt sie.

Österreich ist zum wiederholten Mal unter den ersten EU-Ländern, die Leistungsabgeltungen noch im selben Jahr auszahlen.

Georg Strasser

Präsident des Österreichischen Bauernbundes

Bauernbund-Präsident Georg Strasser hält diesbezüglich fest: „Österreich ist zum wiederholten Mal unter den ersten EU-Ländern, die Leistungsabgeltungen noch im selben Jahr auszahlen, und ein großer Teil der Ausgleichszahlungen kommt noch vor dem Jahreswechsel auf den Höfen an.“ Diese Verlässlichkeit brauche es, damit Höfe „auch morgen investieren und wirtschaften“ können.

Details zu ÖPUL und AZ

Bei den Direktzahlungen werden alle Bereiche – also Basiszahlung für Heimgut- und Almweideflächen, Umverteilungszahlung, Zahlung für Junglandwirte sowie Almauftriebsprämie – dieser Tage abgerechnet. Wie schon in den Vorjahren werden auch drei Viertel der ÖPUL- und AZ-Ansprüche ausbezahlt. Das sei laut AMA der einzige Weg, um einerseits den EU-Vorgaben zu entsprechen und andererseits eine Zahlung gewähren zu können. „Die Restzahlung ist für Juni 2026 geplant“, wird informiert. Für die ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau soll die Auszahlung zur Gänze im Juni erfolgen.

Zu beachten ist auch, dass die temporäre Agrardieselvergütung durch das Zollamt abgewickelt wird. Der Bescheidversand für alle ergangenen Zahlungen erfolgt durch die AMA am 15. Jänner. Ebenfalls an diesem Termin versandt werden die Informationsschreiben zum Agrarmarketingbeitrag. Diese werden laut AMA „unbürokratisch automatisch berechnet und soweit möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet“. Ab heute (Donnerstag) kann unter eama.at im Register „Kundendaten auch der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sollen dann ab Mitte Jänner betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar sein.

Einspruchsfrist beachten

Mit der Zustellung der Bescheide beginnt, AMA-Angaben zufolge, auch die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche. Für Fragen zur Auszahlung bietet die Förderstelle eine Telefonhotline (050 3151 99) an, zusätzlich unterstützen die Mitarbeiter der LK.

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