Seit Jahresbeginn gibt es für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandel neue Regeln. Sie sollen verbotene Handelspraktiken eindämmen.

Eine EU-Richtlinie zum Schutz kleinerer Lieferanten im Agrarbereich wurde nun auch in Österreich umgesetzt. Weil sie weniger Marktmacht haben als die großen Handelsketten, sollen speziell kleine und mittlere Lieferanten vor für sie benachteiligenden Vertragsklauseln geschützt werden.
In Österreich wurde diese Richtlinie über unlautere Handelspraktiken, wenn auch mit etwas Verspätung durch eine Novellierung des Gesetzes umgesetzt. Das neue „Faire Wettbewerbsbeding-ungen“-Gesetz (FWBG) gilt seit 1. Jänner. Für einige der neuen Bestimmungen gibt es aber eine Übergangsfrist.

Zwei Listen

Anhang I zum FWBG, die sogenannte „schwarze Liste“, enthält Praktiken, die jedenfalls verboten sind. Laut der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sind das etwa kurzfristige Stornierungen, die einseitige Vertragsänderung durch den Käufer oder die Forderung von Zahlungen, die nicht in Zusammenhang mit dem Verkauf stehen.
Im Anhang II, der „grauen Liste“, werden weitere Praktiken aufgezählt, die nur dann verboten sind, wenn sie nicht von den Vertragspartnern vorab ausdrücklich vereinbart wurden. Etwa Entgelte, die vom Lieferanten für Werbung oder Vermarktung verlangt werden, oder dass nicht verkaufte Waren ohne Bezahlung an den Lieferanten zurückgeschickt werden.

Bis 500.000 € Bußgeld

Bereits bestehende Liefervereinbarungen müssen bis 1. Mai an die neue Rechtslage angepasst werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. All das gilt freilich nur, wenn zwischen den Geschäftspartnern tatsächlich ein entsprechendes Machtgefälle besteht, als Maßstab gelten bestimmte Grenzen für die Jahresumsätze.
Zuständig für die Durchsetzung der neuen Regeln ist die BWB. Sie kann Anträge auf Unterlassung – und ab 1. Mai auch auf Verhängung einer Geldbuße – beim Kartellgericht einbringen. Unterlassungsansprüche können auch von anderen Stellen, etwa der Landwirtschaftskammer, geltend gemacht werden.
Ab März soll es im Landwirtschaftsministerium eine unabhängige, vertrauliche Ombudsstelle dafür geben.

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AUTORBernhard Weber
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