Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” müssen den AMA-Herbstantrag 2021 bis spätestens 15. Oktober online einreichen und begrünte Flächen mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Der Verpflichtungszeitraum für diese Maßnahme ist bei allen Betrieben ausgelaufen. Zusätzlich muss unbedingt auch die aktive Verlängerung der Maßnahme vorgenommen werden, um eine Prämienauszahlung im Verlängerungsjahr 2022 sicherzustellen. 
Die Verlängerung ist nur für Betriebe möglich, die bereits bisher an der Maßnahme teilgenommen haben. Es besteht keine Verpflichtung zur Verlängerung von auslaufenden Maßnahmen. Betriebe, die keine Begrünung mehr durchführen wollen, dürfen keinen Verlängerungsantrag stellen. Begrünungen nach Variante 6 können noch bis zum 15. Oktober angelegt werden. 
Achtung: Zum Abgabetermin 15. Oktober gibt es keine Nachfrist. Alle anderen Maßnahmen können noch bis 15. Dezember für das Verlängerungsjahr 2022 verlängert werden. Weitere Informationen unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Aktuelle-Informationen/2021/OePUL-2015-Herbstantrag-2021. Die Einreichung des Online-Antrages  ist ausschließlich über www.eama.at möglich. 
Für Betriebe, die auch an “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” teilnehmen, ist beim Herbstantrag zu beachten, dass der Anbau aller “erosionsgefährdeten Kulturen” im Anschluss an die gemäß den Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 angelegte Begrünung entweder mittels Mulch- oder Direktsaat oder mittels Strip-Till-Verfahren erfolgt. Dies erfordert die zusätzliche Beantragung von “MZ” auf den betroffenen Begrünungsflächen. Wenn am Betrieb keine Begrünung gemäß den genannten Varianten beantragt wird oder nach diesen keine erosionsgefährdete Kultur angebaut wird, muss kein “MZ” am Betrieb beantragt werden. Die Beantragung von “MZ”-Flächen ist im Herbstantrag 2021 noch bis spätestens Mittwoch, 15. Dezember 2021, möglich. Sinnvollerweise werden sie gleichzeitig mit der Begrünungsbeantragung angegeben. Die Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” muss ebenfalls im Herbstantrag 2021 verlängert werden, um die Prämien dafür zu erhalten. 

Als Hilfestellung für die Erfassung des Online-Herbstantrags 2021 steht auf www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag ein Leitfaden zur Verfügung. 

Detaillierte fachliche Informationen einschließlich die Auflistung der als erosionsgefährdet eingestuften Kulturen sind im jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden. 

- Bildquellen -

  • Pflanzen: agrarfoto.com
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AUTORred. BW, Online-Bearbeitung: MS
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