Zuschuss zum Ankauf von Persönlicher Schutzausrüstung im Rahmen der Schneebruchaufarbeitung

Die Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist, dass sich der Betrieb, der von Schneebruch betroffen ist, in Kärnten oder der Steiermark befindet.

Als persönliche Schutzausrüstung gelten Schutzhelm, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forstsicherheitsschuhwerk und Forstschnittschutzhandschuhe ©SVB
Als persönliche Schutzausrüstung gelten Schutzhelm, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forstsicherheitsschuhwerk und Forstschnittschutzhandschuhe ©SVB
Schneebruch in Teilen Kärntens und der Steiermark hat zu groöen Mengen an Schadholz geführt, welches nun aufgearbeitet werden muss. Da diese Arbeit aber nicht ungefährlich ist, ist es wichtig, sich dabei entsprechend auszurüsten und zu schützen. Durch einen Zuschuss zum Ankauf von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) leistet die SVB den betroffenen Betrieben Hilfe.

Die Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist, dass sich der Betrieb, der von Schneebruch betroffen ist, in Kärnten oder der Steiermark befindet. Eine Förderung wird einmal pro Betrieb an den/die bei der SVB unfallversicherte/n Betriebsführer/in gewährt. Von dieser Aktion ausgenommen sind Versicherte, die bereits 2015 einen Zuschuss zum Ankauf von PSA erhalten haben.

Als persönliche Schutzausrüstung gelten Schutzhelm, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forstsicherheitsschuhwerk und Forstschnittschutzhandschuhe. Der Zuschuss beträgt 60 Euro, wenn die Rechnung für die PSA auf mindestens 110 Euro lautet.

Der Aktionszeitraum erstreckt sich von 1. April 2016 (frühester Termin des Ankaufs der PSA) bis 31. Juli 2016. In diesem Zeitraum müssen die Originalrechnung der PSA, eine Bestätigung der Gemeinde oder der Bauernkammer über das Vorliegen eines Schadens durch Schneebruch sowie die persönlichen Daten (Vor-, Zuname, Adresse, Versicherungsnummer, IBAN) an die SVB gesendet werden, wobei das Datum des Poststempels gilt (Einsendeschluss 31. Juli 2016). Das entsprechende Formular für die Bestätigung ist online unter
www.svb.at/formulare >Waldarbeiterschutzausrüstung abrufbar.

SVB – Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ist der zuständige Sozialversicherungs-träger für Österreichs Bäuerinnen und Bauern. Sie betreut in der Krankenversicherung rund 281.800 Versicherte – sowohl aktiv Erwerbstätige als auch Pensionsempfänger – sowie deren Angehörige, in der Pensionsversicherung 141.800 versicherte Erwerbstätige und in der Unfallversicherung 263.900 land-/forstwirtschaftliche Betriebe.Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVB auf umfassende und kompetente Beratung. Neben der Leistungserbringung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsver-sicherung ist auch die Prävention im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit ein wichtiges Aufgabengebiet, welchem die SVB große Aufmerksamkeit schenkt.

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