Zahlungserleichterung bei Frost- und Schneeschäden

So haVorstand der SVB hat einen entsprechenden Beschluss für von Frost- und Schneedruckschäden betroffene Betriebe gefasst.

Neben Birnenblüten waren auch weitere Obstsorten und der Weinbau massiv vom Spätfrost im April betroffen. ©Agrarfoto.com
Neben Birnenblüten waren auch weitere Obstsorten und der Weinbau massiv vom Spätfrost im April betroffen. ©Agrarfoto.com
In weiten Teilen Österreichs richteten Frost und Schneedruck heuer große Schäden an, von denen vor allem land- und forstwirtschaftliche Betriebe betroffen sind. Aufgrund der zu erwartenden Ernteeinbußen wird es vielen Betriebsführern nicht möglich sein, ihre Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig zu entrichten. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) kann in die Berechnung der Beiträge nicht eingreifen. Jedoch kann sie betroffenen Bauern in Form von Ratenzahlungen oder Beitragsstundungen eine Zahlungserleichterung gewähren. So hat der Vorstand der SVB einen entsprechenden Beschluss für von Frost- und Schneedruckschäden betroffene Betriebe gefasst.

Antrag stellen

Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung in Form von zinsenfreien Ratenzahlungen und Stundungen für die Dauer von bis zu einem Jahr müssen die betroffenen Betriebsführer einen schriftlichen Antrag (formloses Schreiben) an die SVB stellen.Voraussetzung ist, dass eine sofortige Bezahlung der Beiträge mit erheblichen Härten verbunden wäre, wobei hier von der SVB eine Einzelfallprüfung erfolgt. Außerdem muss eine Anspruchsberechtigung beim Katastrophenfonds bzw. eine finanzielle Abgeltung durch Landesmittel nachgewiesen werden.

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