Wie die LK Kärnten berichtet, fielen im Mölltal neuerlich Schafe und Ziegen Wolfsattacken zum Opfer. Die Risse erfolgten zum Teil in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen, was zu Verunsicherung der Bevölkerung führte.
Roman Kirnbauer, Wolfsbeauftragter des Landes, geht davon aus, dass sich in diesem Gebiet mehrere Wölfe aufhalten. In den drei besonders betroffenen Gebieten, dem Mölltal, Obervellach und Greifenburg, in denen Wölfe bereits zwei Mal vergrämt wurden, sind diese laut Kärntner Wolfsverordnung in einem Radius von 10 km und einem Zeitraum von vier Wochen zum Abschuss frei.
Die zeitliche und räumliche Befristung ist EU-rechtlich zwingend notwendig. Die Abschussfristen endeten laut LK im Gebiet rund um Stall im Mölltal am 19. Mai, im Umkreis von Obervellach am 26. Mai und rund um Greifenburg am 30. Mai. Sollten die Wölfe bis dahin nicht erlegt werden können und nach wie vor weiterhin Schaden anrichten, kann in begründeten Fällen von Amts wegen der Abschuss auch über diese Frist hinaus ermöglicht werden.
Die Annahme, dass Risikowölfe nur 200 m rund um das Siedlungsgebiet erlegt werden dürften, ist übrigens falsch. Zwar müssen sich Wölfe nach der zweiten Vergrämung erneut auf weniger als 200 m Siedlungen, Stallungen oder Viehweiden nähern. Der Abschuss darf jedoch im gesamten 10-km-Radius rund um die gemeldeten Vergrämungen stattfinden. Das bedeutet, dass Wölfe bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen auch im Freiland oder im Wald erlegt werden dürfen. Welche Jagdgebiete im 10-km-Radius liegen, wird vom Land Kärnten, dem Bürgermeister und den Hegeringleitern bekannt gegeben. Die LK Kärnten wird weiterhin Info-Veranstaltungen in den Gemeinden abhalten. 
www.ktn.lko.at

Infos zum Abschuss

Bevor Risikowölfe zum Abschuss freigegeben werden können, müssen sie zweimal vergrämt werden, wenn sie sich auf weniger als 200 Meter Siedlungen, Stallungen oder Viehweiden nähern. Die erste Vergrämung muss durch optische oder akustische Signale erfolgen. Dies kann ein lautes Rufen, Klatschen oder Verscheuchen mit einer Taschenlampe sein. Die zweite Vergrämung hat durch einen Jäger mittels Warnschuss zu erfolgen. Wichtig ist, dass die Vergrämung immer auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft gemeldet wird. Nur gemeldete Vergrämungen ermöglichen einen Abschuss laut Wolfsverordnung.
www.kaerntner-jaegerschaft.at​

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AUTORRed. SN
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