Das EU-Parlament hat im Eilverfahren die Herabstufung des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ beschlossen. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um künftig effizienter auf Problemwölfe reagieren zu können insbesondere dort, wo Nutztiere und Menschen gefährdet sind.
Effektivere Regulierung künftig möglich
In Oberösterreich ist bereits seit 2023 ein eigenes Wolfsmanagement eingeführt, das sich in der Praxis bewährt hat. Für Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger ist die EU-Entscheidung ein längst überfälliger Schritt: „Gebetsmühlenartig haben wir unsere Forderung nach einer Anpassung des Schutzstatus an die realen Gegebenheiten wiederholt. Diese Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt.“ Auch die Landwirtschaftskammer Oberösterreich begrüßt die Entscheidung auf europäischer Ebene. LK-Präsident Franz Waldenberger betont: „Gerade die Almbäuerinnen und Almbauern waren bisher durch den aktuell hohen Schutzstatus des Wolfs als „streng geschützt“ stark eingeschränkt. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist eine Notwendigkeit, um die Zukunft unserer Landwirtschaft zu sichern.“ Vor allem in Oberösterreich, wo die Zahl der Wolfsrudel zunimmt, sei dieser Schritt von großer Bedeutung.
Die Entnahme von Wölfen bleibt dabei an strenge Auflagen gebunden, soll aber dort erleichtert werden, wo konkrete Gefährdungen bestehen: „Es geht nicht um einen Freibrief, sondern um ein praxisgerechtes Wildtiermanagement“, so die Agrar-Landesrätin. Aktuell arbeitet das Land OÖ an einem umfassenden Rudel-Monitoring, um die Entwicklung der Wolfspopulation präzise zu dokumentieren.
- Bildquellen -
- Grey Wolf In The Forest: LK OÖ